Antragstellung auf Soforthilfe – Veranstaltungen für Hochwasser betroffene Betriebe - Quelle: Handwerkskammer Halle
Kammerberater informieren vor Ort
Ab sofort können Unternehmen Soforthilfe zur Beseitigung der Hochwasserschäden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) beantragen. Dabei werden die Hälfte aller Kosten durch materielle Schäden - für Reparaturen, Ersatzbeschaffungen oder neue Lagerbestände - mit bis zu 50.000 Euro, in Härtefällen sogar mit bis zu 100.000 Euro über das Land Sachsen-Anhalt erstattet.
„Wie erhalte ich möglichst schnell und unkompliziert Soforthilfe?“: Die Berater der Handwerkskammer Halle sowie Experten der Investitionsbank werden die betroffenen Handwerksbetriebe aus dem Kammerbezirk vom 20. Juni bis 2. Juli direkt vor Ort in den Regionen bei einzelnen Informationsveranstaltungen zum Verfahren der Antragstellung aufklären.
Die nächsten Termine:
25. Juni 2013 von 8 bis 18 Uhr in Halle,
IHK Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH, Julius-Ebeling-Str. 6
Ansprechpartnerin ist Elke Kolb, Tel. 0345/2999-224
26. Juni 2013 von 9 bis 17 Uhr in Dessau,
Kreishandwerkerschaft Anhalt Dessau-Roßlau, Ernst-Zindel-Str.2
Ansprechpartner ist Andreas Baer, Tel. 0345/2999-229
27. Juni 2013 von 9 bis 17 Uhr in Wittenberg,
Kreishandwerkerschaft Landkreis Wittenberg, Wittenberg Collegienstr. 53 a
Ansprechpartner ist Andreas Baer, Tel. 0345/2999-229
28. Juni 2013 von 9 bis 17 Uhr in Bernburg,
Kreishandwerkerschaft Anhalt-Bernburg/Köthen, Karlsplatz 34
Ansprechpartnerin ist Elke Kolb, Tel. 0345/2999-224
Betroffene werden zu allen Fragen rund um das Soforthilfeprogramm beraten. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler können hier direkt einen Antrag stellen. Zur Dokumentation der Schäden ist Bildmaterial mitzubringen. Individuelle Terminvereinbarungen sind nicht erforderlich.
Weitere Informationen auch über die Hochwasser-Hotline der Handwerkskammer Halle (Saale) unter Tel. 0345/2999-220.
Hochwasser in Sachsen-Anhalt: IHK stellt Informationspaket für Unternehmen bereit
Vom Hochwasser betroffene Unternehmen erhalten unter www.halle.ihk.de ab sofort ein Informationspaket der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK). Neben IHK-Leistungen, wie der Bescheinigung von Produktionsausfällen im Hochwassergebiet oder dem Online-Sachverständigenverzeichnis, können sich Geschädigte über das Soforthilfeprogramm Sachsen-Anhalts und weitere Unterstützungen von Bund und Land, wie Steuererleichterungen, informieren. Das Dokument weist auch auf mögliche rechtliche Auswirkungen für Unternehmen hin.
„Das Informationspaket soll den betroffenen Betrieben in einer kompakten Form den Zugang zu dringend benötigten Hilfen erleichtern. Auf einen Klick erhalten direkt und indirekt von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen wichtige Hinweise zu Förderprogrammen und Kontaktstellen“, wirbt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Brockmeier für das Angebot. Der Service werde ständig aktualisiert. Das Informationspaket steht unter www.halle.ihk.de, Dokument-Nr. 12217 zum Download bereit.
Zur schnellen Information und Unterstützung bietet die IHK weiter eine Hochwasser-Hotline unter 0345 2126-424 an. Hier werden täglich, auch samstags und sonntags, von 8 bis 18 Uhr betriebliche Schadensmeldungen entgegengenommen und Informationen zu Kontaktstellen sowie Möglichkeiten zur Soforthilfe vermittelt.
Hochwasser in Sachsen-Anhalt: IHK informiert in Halle Unternehmen über Soforthilfe
Gemeinsam mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) und der Handwerkskammer Halle (Saale) lädt die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) vom Hochwasser geschädigte Firmen zu einer Vor-Ort-Auskunft am Dienstag, den 25. Juni 2013, von 8.00 bis 18.00 Uhr, in die IHK Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH, Julius-Ebeling-Straße 6, nach Halle ein.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler werden von Experten beraten und können direkt einen Antrag auf Hochwasser-Soforthilfe des Landes stellen. Zur Dokumentation der Schäden ist Bildmaterial erforderlich. Individuelle Terminvereinbarungen für die Beratung durch IB-Experten und IHK-Mitarbeiter sind nicht notwendig.
Zum Hintergrund: Seit Kurzem können Unternehmen Soforthilfe zur Beseitigung der Hochwasserschäden bei der IB beantragen. Dabei werden die Hälfte aller Kosten für Reparaturen, Ersatzbeschaffungen oder neue Lagerbestände mit bis zu 50.000 Euro – in Härtefällen mit bis zu 100.000 Euro – erstattet. Darunter fallen alle Schäden, die nicht versichert sind.Antragsunterlagen und weiterführende Informationen erhalten Firmen unter www.halle.ihk.de. Für Fragen können sich Betroffene täglich von 8 bis 18 Uhr, also auch am Wochenende, direkt an die kostenfreie Hochwasser-Hotline der IB wenden unter 0800 5600757.
Quelle: IHK Halle Dessau