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Umweltschutz

  • Der Bärlauch erfreut sich im Frühling großer Beliebtheit. Doch beim Sammeln ist

    Vorsicht geboten. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Sammeln von kleinen

    Pflanzenmengen für den persönlichen Bedarf erlaubt, jedoch nicht in

    Naturschutzgebieten. So ist das Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei

    Böllberg“ zwar eines der beliebtesten Sammelgebiete in Halle (Saale), allerdings ist das

    Sammeln von Bärlauch dort strikt verboten, da diese Gebiete besonderen Schutz

    genießen. Hier besteht ein generelles Wege-Gebot. Die zunehmende Nutzung führte zu

    stark verdichteten Schneisen im Unterholz. An diesen Stellen wächst auf absehbarer

    Zeit keine Pflanze mehr, und die Tiere werden durch die ständigen „Besuche“ von

    Sammlern teils erheblich gestört. Zudem wird der Bärlauch oftmals gleich

    einkaufstütenweise gesammelt, was eine Vermarktung vermuten lässt.

    Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass das Sammeln von Bärlauch und

    anderen Pflanzen in geschützten Gebieten eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit

    einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Stadt bittet um umsichtiges und

    rücksichtsvolles Verhalten, um die Natur zu schützen.

     

    Quelle: Stadt Halle(Saale)

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