Der Bärlauch erfreut sich im Frühling großer Beliebtheit. Doch beim Sammeln ist
Vorsicht geboten. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Sammeln von kleinen
Pflanzenmengen für den persönlichen Bedarf erlaubt, jedoch nicht in
Naturschutzgebieten. So ist das Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei
Böllberg“ zwar eines der beliebtesten Sammelgebiete in Halle (Saale), allerdings ist das
Sammeln von Bärlauch dort strikt verboten, da diese Gebiete besonderen Schutz
genießen. Hier besteht ein generelles Wege-Gebot. Die zunehmende Nutzung führte zu
stark verdichteten Schneisen im Unterholz. An diesen Stellen wächst auf absehbarer
Zeit keine Pflanze mehr, und die Tiere werden durch die ständigen „Besuche“ von
Sammlern teils erheblich gestört. Zudem wird der Bärlauch oftmals gleich
einkaufstütenweise gesammelt, was eine Vermarktung vermuten lässt.
Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass das Sammeln von Bärlauch und
anderen Pflanzen in geschützten Gebieten eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit
einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Stadt bittet um umsichtiges und
rücksichtsvolles Verhalten, um die Natur zu schützen.
Quelle: Stadt Halle(Saale)