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Hinweis zum Sammeln von Bärlauch in Naturschutzgebieten

HP-SL

Der Bärlauch erfreut sich im Frühling großer Beliebtheit. Doch beim Sammeln ist

Vorsicht geboten. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Sammeln von kleinen

Pflanzenmengen für den persönlichen Bedarf erlaubt, jedoch nicht in

Naturschutzgebieten. So ist das Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei

Böllberg“ zwar eines der beliebtesten Sammelgebiete in Halle (Saale), allerdings ist das

Sammeln von Bärlauch dort strikt verboten, da diese Gebiete besonderen Schutz

genießen. Hier besteht ein generelles Wege-Gebot. Die zunehmende Nutzung führte zu

stark verdichteten Schneisen im Unterholz. An diesen Stellen wächst auf absehbarer

Zeit keine Pflanze mehr, und die Tiere werden durch die ständigen „Besuche“ von

Sammlern teils erheblich gestört. Zudem wird der Bärlauch oftmals gleich

einkaufstütenweise gesammelt, was eine Vermarktung vermuten lässt.

Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass das Sammeln von Bärlauch und

anderen Pflanzen in geschützten Gebieten eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit

einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Stadt bittet um umsichtiges und

rücksichtsvolles Verhalten, um die Natur zu schützen.

 

Quelle: Stadt Halle(Saale)

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