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Führungszeugnis für neuen Job - was drin steht ...

Da können die Sünden der Vergangenheit schnell zum Hindernis werden!
Aber keine Angst, nicht jede Vorstrafe wird im Führungszeugnis aufgeführt.
Folgendes steht nicht im Führungszeugnis:

- Geldstrafen, von nicht mehr als 90 Tagessätzen

- Freiheitsstrafen von bis zu 3 Monaten

- Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren, soweit diese zur Bewährung ausgesetzt wurden

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