Anzeige

Corona-Update: Im ÖPNV gilt weiter die 3G-Regel

Foto: HP

In den Bädern Halle sowie im Maya mare und Viva mare gilt weiterhin die 2G-Regelung. Hingegen muss in den HAVAG-SERVICE-CENTERN und im Stadtwerke-Kundencenter kein 3G-Nachweis mehr erbracht werden. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes ist weiterhin Pflicht. Seit 24. November 2021 gilt bereits die gesetzlich verpflichtende 3G-Regel für Fahrgäste des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), und somit auch in den Fahrzeugen der HAVAG. Folglich müssen Fahrgäste geimpft, genesen oder getestet sein. Schüler*innen sind in der Schulzeit davon ausgenommen, da Testungen in der Schule stattfinden. Die Bundesregierung hat dies in dem am Mittwoch, 24. November 2021, in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz (Artikel 1, § 28 b, Absatz 5) festgelegt. Im Rahmen der gesetzlich verpflichtenden 3G-Regel müssen alle Fahrgäste der HAVAG entsprechende Nachweise ihres Impf-, Genesenenstatus oder einer aktuellen Testung mit sich führen. Diese und ein Personaldokument mit Foto sind bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Kinder vor der Einschulung sind von der 3G-Regelung ausgenommen.

Quelle: Stadtwirtschaft Halle

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.