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Besuchseinschränkungen in den halleschen Krankenhäusern entfallen

HP-KB

der gesetzlichen Änderungen der Corona-Schutzvorgaben ab dem 1. März 2023 passen alle fünf halleschen Krankenhäuser ihre Besuchsregelungen an.

 

  • Besuche: Patient:innenbesuche sind ab dem 1. März 2023 wieder uneingeschränkt möglich.

 

  • Masken: Besucher:innen von Krankenhäusern und Arztpraxen müssen weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Für Patient:innen und Mitarbeitende entfällt die Maskenpflicht.

 

  • Testen: Die Testpflicht für Besucher:innen und Beschäftigte entfällt. Patient:innen, die ab 1.3.2023  stationär aufgenommen werden, erhalten auf Station bei Aufnahme einen Antigen-Schnelltest.

 

Bitte beachten Sie die jeweiligen Informationen und Regelungen der einzelnen Krankenhäuser, die am Eingang des Krankenhauses, im Krankenhaus oder auf der Homepage veröffentlicht sind.

 

Quelle: Universitätsklinikum Halle (Saale)

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