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Weihnachten ist gerettet - Unterhalt wird erhöht

Bürgerliches Gesetzbuch

Ab dem 1. Januar 2016 gelten laut aktueller Mindestunterhaltsverordnung folgenden Mindestunterhaltzahlungen:

In der ersten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 BGB): 335 Euro
In der zweiten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 BGB): 384 Euro
In der dritten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 BGB): 450 Euro

Auch die Unterhaltswerte für 2017 sollen bereits feststehen.

In der ersten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 BGB): 342 Euro
In der zweiten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 BGB): 393 Euro
In der dritten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 BGB): 460 Euro

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