das Familiengericht auf Antrag die Entscheidung darüber auf den Elternteil übertragen, der die Impfung befürwortet, wenn es eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission gibt.
So das AG Bad Iburg vom 14.01.2022, Az.: 5 F 458/21 EASO
das Familiengericht auf Antrag die Entscheidung darüber auf den Elternteil übertragen, der die Impfung befürwortet, wenn es eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission gibt.
So das AG Bad Iburg vom 14.01.2022, Az.: 5 F 458/21 EASO