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Zuschüsse zum Schulbedarf

HP KB
Jobcenter Halle (Saale) informiert über die Gewährung des persönlichen Schulbedarfs nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II).
 
Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, haben einen Anspruch auf die Gewährung des persönlichen Schulbedarfs. Dieser Anspruch bedarf keiner  separaten Antragsstellung, nur eine Schulbescheinigung kann im Einzelfall vom SGB II- Träger verlangt werden.
 
Die Leistungen werden jeweils zum 1. August in Höhe von 70 Euro und zum 1. Februar in Höhe von 30 Euro eines jeden Schuljahres gewährt. Die Auszahlung erfolgt separat von der Zahlung des Arbeitslosengeldes II.
 
Berücksichtig werden mögliche Leistungsempfänger, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemeine- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
 
Quelle: Jobcenter Halle
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