Für Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung Halle (Saale) gilt ab dem heutigen Mittwoch, 24. November 2021, die 3G-Regel.
Die Stadt Halle (Saale) wird ihren Weihnachtsmarkt 2021 nicht fortsetzen. In der seit heute, 24. November 2021, 0 Uhr geltenden
15. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist in § 10 Abs. 1 festgelegt, dass Besucherinnen und
Besuchern nur der Zutritt zum Weihnachtsmarkt gemäß der 3G-Regelung gewährt werden darf. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.
Ab Mittwoch, 24. November 2021, gilt die gesetzlich verpflichtende 3G-Regel für alle Fahrgäste des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), und somit auch in den Fahrzeugen der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG), eines Unternehmens der Stadtwerke Halle-Gruppe. Folglich müssen Fahrgäste geimpft, genesen oder getestet sein. Die Bundesregierung hat dies in dem am Mittwoch, 24. November 2021, in Kraft tretenden Infektionsschutzgesetzes (Artikel 1, § 28 b, Absatz 5) festgelegt.
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