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Auch mit Corona-Impfung keine Reisefreiheit???

HP-DS

keine Ausnahme vom bestehenden Beherbergungsverbot erhalten und somit keine Ferienwohnung mieten dürfen.

Begründet wird dies damit, dass in den entsprechenden Corona-Verordnungen keinerlei Ausnahmen vom Beherbergungsverbot vorgesehen sind.

(Beschluss vom 09.02.2021; Az: 4 B 122/21 HGW)

 

Verspricht die Regierung nicht gerade Freiheiten bei bestehender Impfbereitschaft der Bürger??

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