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Sonderurlaub bei Umzug?

dies mit dem Arbeitgeber so vereinbart ist. Dies kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebs­vereinbarung oder einem Tarif­vertrag ergeben.
Ist dies hingegen nicht der Fall, besteht auch kein Anspruch auf Sonde­rurlaub, denn eine gesetzliche Regelung hierzu fehlt. Der Arbeitnehmer kann dann nur seinen gesetzlich zustehenden Erholung­surlaub für den Umzug verwenden.

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