„Katastrophen kommen schlagartig und kündigen sich nicht an“, sagte Staatssekretär Prof. Dr. Ulf Gundlach im Stadthaus von Halle (Saale) am Donnerstag, 25. April 2013. „Wir müssen sehen, wie wir in Gefahrensituationen schnell und kompetent reagieren.“ Das Ministerium für Inneres und Sport sei als oberste Katastrophenschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt politisch verantwortlich dafür, dass die Betroffenen von Naturkatastrophen, technischen Großschadensereignissen, aber auch vielen anderen Szenarien Schutz, Hilfe und Unterstützung zum Bewältigen der Situation erhielten. Wie sich seine Behörde darauf vorbereitet, erklärte der Referent am letzten Abend der Wintervortragsreihe der Sektion Halle (Saale) der Gesellschaft für Wehr- und Sicherheitspolitik und ihrer Kooperationspartner, die ein gutes Jahrzehnt nach der Jahrhundertflut des Jahres 2002 den Stand des Katastrophenschutzes im Land Sachsen-Anhalt zum Thema hatte.
„Es wird immer Situationen geben, die man vorher nicht abschätzen kann – das Null-Risiko gibt es nicht“, schränkte Gundlach die Möglichkeiten des Katastrophenschutzes ein. Trotzdem müsse alles dafür getan werden, absehbare Risiken klein zu halten. Auch wenn Menschen sich zwar gegen vieles, aber nicht gegen alles selbst schützen könnten, arbeiteten Bund und Länder beim Schutz der Zivilbevölkerung eng zusammen. Der Bund habe vor einigen Jahren begonnen, den Zivilschutz neu zu konzipieren und anzupassen, nun gelte es, dieses Raster mit Leben zu füllen und umzusetzen. Zum neuen Rahmenkonzept zählten eine veränderte Zuständigkeiten und eine bessere Verzahnung vorhandener Kapazitäten.
Hauptgefahrenschwerpunkte in Sachsen-Anhalt seien Extremwetterlagen wie Hagel, Schnee, Starkregen, aber auch Dürre oder Frost, außerdem Waldbrände und Hochwasser, Tierseuchen und Gefahrstoffreizungen aus ortsfesten Objekten oder aufgrund von Transportunfällen. Nicht zu vernachlässigen seien zudem Kernkraftunfälle oder Terroranschläge. Was auch immer passiere, „es muss in kürzester Zeit Hilfe möglich sein, für Menschen, Tiere und Sachwerte“, formulierte Gundlach den Anspruch seiner Behörde.
Das Gefahrenabwehrsystem sei hierarchisch geregelt, erklärte er anschaulich anhand einer Pyramide: Die Basis bilden die Städte und Gemeinden, darüber liegen die Landkreise, das Land, der Bund und die Europäische Union. Die Landräte oder Oberbürgermeister der kreisfreien Städte sind für die Ausrufung des Katastrophenfalles zuständig, sie können im Bedarfsfall benachbarte Landkreise und Städte um Amtshilfe ersuchen. Bei länderübergreifenden Katastrophen geht die Zuständigkeit auf das Land, bei internationalen auf dementsprechend übergeordnete Verwaltungseinheiten über.
Als „fünf Säulen des Katastrophenschutzes“ nannte der Staatssekretär „die Analyse des Katastrophenschutzes, die Analyse der Gefahrenpotenziale, die Katastrophenschutzplanung, die Kräfte und Mittel, die Führung und den Einsatz.“ Ganz aktuell sei im Moment unter anderem die Einführung des Digitalfunks, die bis Ende des Jahres abgeschlossen sein solle. „In diesem Bereich liegen wir mit einem dritten Platz bundesweit gar nicht schlecht im Rennen“, sagte er. Auch die Auslieferung der aus Landesmitteln beschafften Einsatztechnik stehe „kurz vor dem Abschluss“. Daneben werde unter anderem an der „Qualifizierung der Führungskräfte auf allen Ebenen“ gearbeitet.
In der anschließenden Diskussion vertrat Gundlach die Meinung, dass künftig die geringere personelle Besetzung durch Technik gemildert werden könne: „Manches ist auch technisch machbar, man braucht nicht ganz so viele Leute wie früher“, meinte er. Allerdings bedeute das manchmal, „mit alten Traditionen zu brechen und sich auf neue Aufgaben und Anforderungen einzustellen.“
Quelle: GfW-Sektion Halle