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Anfrage der CDU-Fraktion Halle für die Sitzung des Stadtrates am 22.06.22

Foto: HP-NW

Die pädagogische und schulpolitische Notwendigkeit zeitnaher Intervention gegen Schulverweigerung ist ausreichend wissenschaftlich belegt. Die Erfassung und Verfolgung unentschuldigten Fernbleibens von Unterricht fällt in den Aufgabenbereich der Stadt Halle (Saale). Menschen im Schuldient berichten uns jedoch, dass die Anzahl der sanktionierten Fälle von Schulpflichtverletzungen in den letzten beiden Jahren abgenommen hat, was jedoch leider nicht positiv mit der Anzahl der Fälle korreliert. Deswegen fragen wir die Verwaltung: 1) Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden in den Jahren 2019-2021 eingeleitet? 2) Wie hoch ist die Anzahl weiterer Maßnahmen (abseits des sozialpädagogischen Maßnahmenspektrums, bspw. nach § 44a Abs. 1-2 SchulG LSA: Zuführung zum Unterricht, Ordnungsverfügungen zur Durchsetzung der Schulpflicht, Zwangsgelder etc.) wegen Schulpflichtverletzungen, die in den Jahren 2019-2021 durch die Stadtverwaltung verhängt wurden? 3) Welche Schulformen sind wie stark betroffen? 4) Welche aktuellen Zahlen gibt es zur Wirksamkeit von Maßnahmen zur Reintegration von Schulverweigerern, bspw. durch geförderte Projekte der Jugendsozialarbeit? 5) Wie hoch ist die Quote der Schulabgänger ohne Schulabschluss (Hauptschule) in den Jahren 2019-2021?

Quelle: CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale)

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