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Handwerkskammer Halle begrüßt BGH-Urteil zur Schwarzarbeit.

HWK Halle

Keine Garantie ohne Rechnung

Der Bundesgerichtshof hat gestern (1. August) entschieden, dass Auftraggeber, die mit Schwarzarbeit Geld sparen wollen, keine Gewährleistungsrechte vor Gericht geltend machen können, wenn es Nachbesserungsbedarf gibt.

Die Handwerkskammer Halle begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofes zum Thema Schwarzarbeit. Der BGH geht klar und deutlich von einer Gesamtnichtigkeit vertraglicher Vereinbarungen aus, bei denen beide Vertragsparteien gegen die Regelungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes verstoßen. Das ist sehr zu begrüßen, denn eine Teilnichtigkeit allein der Abrede, keine Rechnung für die Werkleistung zu stellen, würde nicht die notwendige Abschreckungswirkung entfalten. Denn dann wäre in der Konsequenz Schwarzarbeit praktisch ohne Risiko, was dem Schutzzweck des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und dem allgemeinen Rechtsempfinden zuwider liefe.


Hintergrund
Ein Auftraggeber hatte Gewährleistungsansprüche wegen festgestellter Mängel geltend machen wollen, obwohl keine Rechnung für den Auftrag erstellt wurde.
Für Pflasterarbeiten hatte der Kläger mit einem Bauunternehmer abgesprochen, dass die Arbeiten ohne Rechnung erbracht werden. 1.800 Euro wurden gezahlt. Nach kurzer Zeit traten Unebenheiten auf, weil die Sandschicht unter den Pflastersteinen zu dick war. Der Auftraggeber verklagte den Bauunternehmer auf Kosten für die Mängelbeseitigung in Höhe von mehr als 6.000 Euro.

Quelle: Handwerkskammer Halle

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