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Widerrufsrecht bei Online-Reisebuchung?

Foto: Ergo Group

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH: Onlineshopping ist komfortabel und bietet viele Vorteile: Dazu zählt unter anderem auch das 14-tägige Widerrufsrecht für sogenannte Fernabsatzverträge. Doch bestimmte Vertragsarten sind davon ausgeschlossen, unter anderem Reisebuchungen. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Pauschalreise oder einzeln gebuchte Flüge oder Hotelaufenthalte handelt, deren Zeitraum festgelegt ist. Anbieter sind zudem nicht verpflichtet, auf das fehlende Widerrufsrecht hinzuweisen. Wer sich vor Reisebeginn umentscheidet, hat jedoch noch die Möglichkeit, von der Reise zurückzutreten. Laut § 651 h Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss der Veranstalter die Reisekosten dann erstatten. Dafür darf er aber eine angemessene Stornogebühr verlangen. Übrigens: Haben Urlauber die Reisebuchung versehentlich angeklickt, können sie den Vertrag wegen Irrtums anfechten. Unter Umständen müssen Buchende dennoch für sogenannte unnütze Aufwendungen der Anbieter aufkommen, also für durch die Buchung entstandene Kosten wie Arbeitsaufwand, Porto oder Papier.

Quelle: Ergo Group

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