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Alte Führerscheine werden länger anerkannt

Foto: HP-NW

„Gemeinsam mit dem Innenressort haben wir eine gute Lösung gefunden, die den derzeit schwierigen Bedingungen bei den Führerscheinstellen Rechnung trägt“, erklärte Ministerin Dr. Lydia Hüskens heute in Magdeburg. Es könne den Bürgerinnen und Bürgern nicht angelastet werden, wenn sie unverschuldet ihre alten Dokumente trotz aller Bemühungen nicht in der vorgeschriebenen Frist umtauschen können, betonte Hüskens. Die erste Umtauschfrist – für Führerscheininhaberinnen und -inhaber der Jahrgänge 1953-1958 – endet bereits am 19. Januar 2022. Bis 19. Juli 2022 werde jedoch davon abgesehen, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, wenn Betroffene, die in Sachsen-Anhalt unterwegs sind, nicht fristgerecht neue Papiere vorweisen könnten, erläuterte die Ministerin. „Parallel dazu haben wir gemeinsam mit Thüringen und Sachsen einen Beschlussvorschlag für die heute und morgen laufende Verkehrsministerkonferenz eingebracht, um hier eine bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen“, betonte Hüskens abschließend. Zum Hintergrund: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html Pandemiebedingt ist die Mehrzahl der Unteren Verkehrsbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten derzeit nicht in der Lage, den fristgerechten Umtausch zu gewährleisten. Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

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