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Vereinsförderung in Sachsen-Anhalt

Kriminalprävention im Kinder- und Jugendbereich
HP-KB

Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt im Rahmen der Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021-2027 die kriminalpolitisch bedeutsame Arbeit der freien Träger der Straffälligenhilfe mit Menschen, die von Straffälligkeit betroffen oder bedroht sind, aus EU-Mitteln zusätzlich finanziell zu unterstützen.
Zu den geförderten Arbeitsfeldern der freien Straffälligenhilfe zählen der Täter-Opfer-Ausgleich, die Kriminalprävention im Kinder- und Jugendbereich (Sonstige Beihilfen und Unterstützungen) und die „Gefangenen- und Entlassenenfürsorge“ (u. a. Übergangsmanagement im Rahmen von nachsorgender Haftentlassungshilfe und Angehörigenarbeit).
Weiterhin wird die zentrale landesweite Koordinierungsarbeit in den obigen Arbeitsfeldern gefördert. Interessierte freie Träger können sich mit einer Projektkonzeption beim Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 305, Domplatz 2 – 4, 39104 Magdeburg bis zum 30. November 2021 schriftlich, um eine Förderung bewerben. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel und beinhaltet die Finanzierung von projektbezogenen Sach- und Personalausgaben. Nähere Informationen zu den Projektinhalten und zu den Fördervoraussetzungen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt.

Quelle: Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen Anhaltes

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