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Wichtige Entscheidung für alle Unterhaltsberechtigten!

Fehlt dieser Nachweis, darf ein Familien­gericht ein fiktives Gehalt - berechnet nach seiner Ausbildung oder seinem vorherigen Job - festsetzen.
Der Unterhaltspflichtige muss seine eigene Arbeits­kraft voll einsetzen oder von ihm behauptete Chancen­losigkeit auf dem Arbeits­markt nachweisen!
Sich nur auf Stellen­angebote des Jobcenters zu bewerben, reiche dafür nicht aus.
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.12.2015, Az. 2 UF 213/15)

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