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Steuererklärung

  • Abfindung kassiert, doch beim Finanzamt heißt es warten

    Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geht oft eine Abfindungszahlung einher. Bisher wurde deren Besteuerung in der Regel direkt gemildert. Möglich machte das die Fünftelregelung, die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigten. Seit Anfang letzten Jahres dürfen Arbeitgeber aufgrund einer Gesetzesänderung diese Steuerreduktion jedoch nicht mehr anwenden. Doch der Steuervorteil ist nicht verloren, er kann noch über die Steuererklärung erwirkt werden. Für viele Betroffene bedeutet das eines: Sie müssen Geduld haben und viele Monate auf ihr Geld warten. Doch die Wartezeit ist vorbei, wenn die Steuererklärung für 2025 eingereicht wird. 

    Das Prinzip gegen die Steuerprogression

    Die Idee hinter der Fünftelregelung ist so einfach wie sinnvoll. Abfindungen fallen in der Regel einmalig an und können sehr hoch sein. Wird die Abfindung auf das normale Jahresgehalt aufgerechnet, rutschen Steuerpflichtige in einen deutlich höheren Steuersatz. Genau hier setzt die Regelung an. Rechnerisch wird die Abfindung so behandelt, als würde sie auf fünf Jahre verteilt werden. Dadurch wird die Steuerprogression abgeflacht. Die Differenz zur regulären Versteuerung entspricht der Steuerentlastung. Tatsächlich wird die Abfindung nicht über fünf Jahre versteuert, sondern einmalig. 

    Entlastung mit zeitlicher Verzögerung

    Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Fünftelregelung selbst nicht abgeändert, aber der Weg dorthin. Während der Vorteil früher sofort bei der Auszahlung durch den Arbeitgeber wirkte, verzögert er sich heute um Monate, da er nur noch nachträglich greift. Die Abfindung wird zunächst komplett versteuert, als wäre sie ein regulärer Arbeitslohn. Die Anwendung der Fünftelregelung und die damit einhergehende Entlastung können nun erst im Folgejahr über den Steuerbescheid beantragt werden, sofern es sich um eine geballte Einmalzahlung handelt. Damit sind Betroffene jetzt selbst in der Pflicht.

    Bedeutsamkeit der Steuererklärung steigt

    Arbeitnehmende, die eine Abfindung erhalten haben, mussten sich jetzt erst mal in Geduld üben und dann auch noch selbst darum kümmern. Die Steuererklärung ist dabei nicht länger ausschließlich eine lästige Pflicht, sondern die einzige Chance, sich die Steuerersparnis zu sichern. Ohne Antrag bleibt der Steuervorteil ungenutzt. Die Steuererklärung ist somit ein wirksames Instrument gegen steuerliche Mehrbelastungen, insbesondere bei Abfindungen. Wer von der Fünftelregelung profitieren will, kann jetzt für das Arbeitsjahr 2025 die Steuererklärung erstellen und einreichen. Je früher die Steuererklärung erledigt ist, desto zeitnaher fließt das Geld zurück.

    So hoch fällt die Ersparnis aus

    Um zu zeigen, wie deutlich dieser Steuerspar-Effekt ausfallen kann, nutzen wir ein vereinfachtes Beispiel:  Ein kinderloser, alleinstehender Arbeitnehmer, der aus der Kirche ausgetreten ist und Steuerklasse 1 angehört, hat ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro. Er erhält eine Abfindung von 20.000 Euro. Die spezifischen Voraussetzungen für die Anwendung der Fünftelregelung sind im Beispiel erfüllt. Ohne Fünftelregelung läge seine Steuerlast im Jahr 2025 bei 17.956 Euro. Mit der Anwendung der Fünftelregelung sinkt seine Steuerlast auf 17.390 Euro. Der Steuervorteil beträgt 566 Euro.

     

    Quelle: lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

  • Die Frist für die in Eigenregie erstellte Steuererklärung 2025 ist Ende Juli verstrichen. Wer sich nicht selbst darum kümmert und stattdessen auf professionelle Unterstützung setzt, hat automatisch bis Ende Februar 2027 Zeit. Doch was tun, wenn die Zusammenarbeit mit der Steuerberatung oder dem Lohnsteuerhilfeverein nicht mehr passt? Für Privatpersonen ist ein Wechsel in der Regel unkompliziert. Wichtig ist, den richtigen Zeitpunkt zu wählen und den Übergang gut vorzubereiten. 

    Wenn die Beratung nicht mehr überzeugt

    Ein Wechsel muss nicht zwangsläufig auf einem gravierenden Konflikt beruhen. Oft sind es viele kleine Faktoren, die dazu führen, dass das Vertrauen schwindet. Rückmeldungen lassen lange auf sich warten, Ansprechpartner wechseln regelmäßig oder Fragen bleiben unbeantwortet. Auch wenn der bisherige Ansprechpartner in den Ruhestand geht, sich die persönliche Lebenssituation verändert oder sich die eigenen Erwartungen an digitale Services gewandelt haben, kann es sinnvoll sein, sich neu zu orientieren. Nicht jedes unerfreuliche Steuerergebnis ist allerdings ein Zeichen für schlechte Beratung. Das deutsche Steuerrecht ist komplex, und nicht jede Entscheidung des Finanzamts lässt sich zugunsten des Steuerpflichtigen beeinflussen.

    Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein?

    Für Angestellte, Rentner sowie Pensionäre kommt neben einem Steuerberater häufig ein Lohnsteuerhilfeverein infrage. Während Steuerberater nahezu alle steuerlichen Sachverhalte bearbeiten dürfen, sind Lohnsteuerhilfevereine gemäß der gesetzlichen Beratungsbefugnis auf bestimmte Personengruppen und Themen spezialisiert. Gerade bei Ausgaben für Ausbildung und Beruf, rund ums Wohnen, Krankheiten und Vorsorge, Kinder und die Familie verfügen Lohnsteuerhilfevereine über umfangreiche Erfahrung. 

    Ein weiterer Unterschied liegt in der Vergütung. Steuerberater rechnen ihre Leistungen nach der Steuerberatervergütungsverordnung oder auf Grundlage individueller Vereinbarungen ab. Lohnsteuerhilfevereine arbeiten mit einem einkommensabhängigen Mitgliedsbeitrag. Dieser deckt sämtliche Leistungen rund um die Einkommensteuer für ein ganzes Jahr ab. Für viele Privatpersonen sorgt das für eine transparente und kalkulierbare Kostenstruktur.

    Den richtigen Zeitpunkt wählen

    Ein Steuerberatungsmandat kann grundsätzlich jederzeit beendet werden, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Bei Lohnsteuerhilfevereinen gelten die Regelungen der jeweiligen Satzung. Häufig ist eine Kündigung nur zum Jahresende möglich, wobei in der Regel der Stichtag 30.09. zu beachten ist. Ein günstiger Zeitpunkt ist erreicht, wenn die Steuererklärung für ein Jahr bereits abgegeben und der Steuerbescheid geprüft wurde. Läuft dagegen gerade ein Einspruchsverfahren oder steht die Abgabe einer Steuererklärung unmittelbar bevor, kann es sinnvoll sein, zunächst diesen Vorgang abzuschließen. So vermeidet man zusätzlichen Aufwand, weil sich die neue Beratung oder der neue Lohnsteuerhilfeverein nicht kurzfristig in einen laufenden Fall einarbeiten muss.

    Unterlagen gehören den Steuerpflichtigen

    Viele Menschen befürchten, dass der Wechsel mit einem erheblichen organisatorischen Aufwand verbunden ist. In der Praxis ist das meist einfacher als erwartet. Es lohnt sich jedoch, den Wechsel gut zu planen und auf eine vollständige Übergabe der Unterlagen zu achten. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören die bisherigen Steuererklärungen, die erlassenen Steuerbescheide, der Schriftwechsel mit dem Finanzamt sowie weitere persönliche Dokumente. Die Originale stehen den Steuerpflichtigen zu und müssen herausgegeben werden. Auch digitale Daten sollten in einer nutzbaren Form zur Verfügung gestellt werden. 

    Worauf es bei der Beratung ankommt

    Ein Wechsel bietet die Gelegenheit, die eigenen Erwartungen zu überprüfen. Neben fachlicher Kompetenz spielen vor allem Erreichbarkeit, verständliche Kommunikation und digitale Serviceangebote eine wichtige Rolle. Viele Steuerhilfen ermöglichen den sicheren Austausch von Belegen über Apps oder Online-Portale. Das spart Zeit und vereinfacht die Zusammenarbeit. Entscheidend ist auch die Qualität der persönlichen Beratung. Wenn Berater sich ausreichend Zeit nehmen und aktiv nach Neuerungen in der privaten oder beruflichen Situation fragen, decken sie oft ungeahnte Steuervorteile auf. „Gerade bei Arbeitnehmern oder Familien können schon kleine Veränderungen im Alltag große Auswirkungen auf die Steuererklärung haben“, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.  

    Wechseln ist keine ungewöhnliche Entscheidung

    Wer seine steuerliche Unterstützung wechseln möchte, muss kein schlechtes Gewissen haben. Ein gutes Vertrauensverhältnis ist die Grundlage jeder erfolgreichen Beratung. Wenn dieses nicht mehr besteht oder sich die eigenen Anforderungen verändert haben, ist ein Wechsel eine ganz normale und oft sinnvolle Entscheidung. Mit dem passenden Zeitpunkt, der Einhaltung von Kündigungsfristen und den notwendigen Unterlagen gelingt der Übergang in den meisten Fällen problemlos und ohne größeren Aufwand. Für Arbeitnehmende kann ein Lohnsteuerhilfeverein eine attraktive und kostentransparente Alternative sein. Entscheidend ist letztlich, dass die Beratung zur persönlichen Situation passt und man sich bei steuerlichen Fragen gut aufgehoben fühlt.

     

    Quelle: lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

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