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Gesundheitsbelehrung

  • Die Stadtverwaltung Halle (Saale) erweitert kontinuierlich ihre Online-Dienste auf www.halle.de: Bürgerinnen und Bürger mit gewöhnlichem Wohnsitz in Halle (Saale), die erstmals gewerblich Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, können jetzt die dafür erforderliche „Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“, früher als „Gesundheitszeugnis“ bezeichnet, ab sofort vollständig online absolvieren.

    Eine persönliche Vorsprache beim Fachbereich Gesundheit für eine Belehrung vor Ort ist somit nicht mehr erforderlich. Der neue Onlinedienst „Belehrung und Bescheinigung nach § 43, i.V.m. § 42 Infektionsschutzgesetz“, ist auf halle.de unter Online-Dienste und dem Buchstaben „I“ oder direkt hier unter erreichbar.

    Für die Nutzung ist eine Anmeldung mit der BundID erforderlich. Anschließend sehen sich die Nutzerinnen und Nutzer verschiedene Videosequenzen zu den Maßnahmen des Infektionsschutzes an und beantworten entsprechende Fragen. Ziel ist es, Symptome von Infektionskrankheiten frühzeitig zu erkennen, deren Weiterverbreitung.

     

    Quelle: Stadt Halle(Saale)

    und eine Verunreinigung von Lebensmitteln zu verhindern sowie Tätigkeitsverbote

    einschätzen zu können. Die Gebühr beträgt 23 Euro und kann mit Kredit- oder

    Debitkarte bezahlt werden.

    Online schneller zur Bescheinigung

    Mit dem neuen Angebot entwickelt der Fachbereich Gesundheit der Stadt Halle (Saale)

    seine digitalen Dienstleistungen weiter. Bürgerinnen und Bürger können die Belehrung

    zeitlich flexibel und ortsunabhängig absolvieren und erhalten die erforderlichen

    Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens auf digitalem Weg

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