Da können die Sünden der Vergangenheit schnell zum Hindernis werden!
Aber keine Angst, nicht jede Vorstrafe wird im Führungszeugnis aufgeführt.
Folgendes steht nicht im Führungszeugnis:
- Geldstrafen, von nicht mehr als 90 Tagessätzen
- Freiheitsstrafen von bis zu 3 Monaten
- Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren, soweit diese zur Bewährung ausgesetzt wurden