Das Betreuungsgeldgesetz tritt zum 1. August 2013 in Kraft. Es wird für Kinder gezahlt, die ab dem 1. August 2012 geboren sind. Das Betreuungsgeld wird ab dem 15. Lebensmonat eines Kindes für maximal 22 Monate und längstens bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes gezahlt. Vor dem 15. Lebensmonat kann das Betreuungsgeld bezogen werden, wenn die den Eltern zustehenden Elterngeldbezugsmonate verbraucht sind. Das Betreuungsgeld wird bis zum 31. Juli 2014 in Höhe von monatlich 100 Euro gezahlt. Ab dem 1. August 2014 beträgt das Betreuungsgeld 150 Euro pro Monat. Es soll Eltern einen größeren Gestaltungsspielraum für die familiär organisierte Kinderbetreuung eröffnen und zugleich Wahlfreiheit bezüglich der Form der Betreuung schaffen.
Quelle: Stadt Halle