Switch to the CitySwitch to the City

Anzeige

So können sich Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine krankenversichern

So können sich Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine krankenversichern Foto: AOK Sachsen Anhalt

Ab dem 1. Juni sollen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine Grundsicherung erhalten. Auch in Sachsen-Anhalt werden sie damit krankenversichert und erhalten eine elektronische Gesundheitskarte. Die AOK Sachsen-Anhalt gibt Helfern und Betreuern Tipps, was dabei zu beachten ist.

Mit der elektronischen Gesundheitskarte kann man unkompliziert Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen, beispielsweise beim Arzt oder im Krankenhaus. „Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können dabei selbst wählen, bei welcher Krankenkasse sie versichert sein möchten“, sagt Anna Mahler, Pressesprecherin der AOK Sachsen-Anhalt. Zunächst Mitgliedschaft bei Krankenkasse der Wahl beantragen „Sie sollten sich deshalb zuerst an eine Krankenkasse ihrer Wahl wenden und eine Mitgliedschaft beantragen“, so die Sprecherin weiter. Bei der AOK beispielsweise ist dies in jedem der 44 AOK-Kundencenter im Land möglich. Dort liegen Mitgliedsanträge auf Ukrainisch bereit. Ein Dolmetscher ist deshalb nicht zwingend nötig, sollte bei weitere Fragen aber mitgebracht werden. Als Unterlagen sollten Betroffene den Aufenthaltstitel nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz mitbringen oder die sogenannte „Fiktionsbescheinigung“, welche von der Ausländerbehörde ausgestellt werden. Zusätzlich sollten sie einen Pass oder ein alternatives Ausweisdokument mit Foto mitbringen. Kostenfreie Familienversicherung möglich „Kinder, die nicht berufstätig sind, können bis zum 23. Lebensjahr über eine Familienversicherung kostenfrei mitversichert werden. Wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung ohne Entgelt befinden oder noch studieren, ist das bis zum 25. Lebensjahr möglich“, erklärt die Sprecherin. Für die Familienversicherung sollten die Betroffenen eine Kopie der Geburtsurkunde oder eine Bescheinigung der Meldebehörde mitbringen, dass es sich um das leibliche Kind handelt. Außerdem ist ein Nachweis darüber nötig, dass das Kind nun seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Das geht mit einer Meldebescheinigung zum Wohnort (gibt es vom Einwohnermeldeamt der Stadt, der Gemeinde oder Verbandsgemeinde) oder dem Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde. Mit Kassenunterlagen an das Jobcenter oder den Arbeitgeber wenden Mit einer Kopie der Beitrittserklärung oder einer Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse sollten sie anschließend mit ihrem zuständigen Jobcenter Kontakt aufnehmen. Dieses betreut ab 1. Juni alle Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zwischen 15 und 65 Jahren, die noch keine Arbeit aufgenommen haben und bei denen keine Familienversicherung möglich ist. Das Jobcenter meldet sie auch bei der gewählten Krankenkasse an. Nach der Anmeldung durch das Jobcenter fordert die Krankenkasse noch ein Passbild für die elektronische Gesundheitskarte an. Dieses kann online hochgeladen oder per Post eingesendet werden. Anschließend wird die elektronische Gesundheitskarte versendet. Nehmen ukrainische Kriegsflüchtlinge eine Arbeit auf, meldet der Arbeitgeber sie bei der Krankenkasse an. Auch in diesem Fall sollten sie dem Arbeitgeber die Wahl ihrer Krankenkasse mitteilen. Informationen für ukrainische Kriegsflüchtlinge Mit der elektronischen Gesundheitskarte können ukrainische Flüchtlinge unkompliziert Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen, beispielsweise beim Arzt oder im Krankenhaus. Fragen zu dem Thema beantwortet die AOK Sachsen-Anhalt unter https://www.deine-gesundheitswelt.de/versicherung/fluechtlinge-der-ukraine, sukzessive auch in ukrainischer Sprache. Auf der Informationsseite gibt es auch sowohl auf Deutsch als auch auf Ukrainisch einen Merkzettel darüber, was für eine Versicherung alles beachtet werden muss.

Quelle: AOK Sachsen Anhalt

Letzte Änderung am Sonntag, 15 Mai 2022 13:15

Anzeigen
zum Seitenanfang
JSN Boot template designed by JoomlaShine.com