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Großeltern können zum Unterhalt verpflichtet werden!

Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass auch eine Haftung

der Großeltern für den Unterhalt des Enkelkindes in Betracht kommt, wenn die Eltern wegen mangelnder Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt zahlen können oder sich der Unterhaltsanspruch rechtlich nur schwer durchsetzen lässt. (OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.12.2021; Az.: 13 UF 85/21)

 

Also kann / will der Vater keinen Unterhalt für sein Kind zahlen, müssen seine Eltern für sein Kind Unterhalt leisten (wenn diese leistungsfähig sind).

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Diana Stutzinger

Ich bin Rechtsanwältin in Halle und würde in unregelmäßigen Abständen neue, wichtige oder skurrile Urteile und gerichtliche Entscheidungen posten.

Erreichen können Sie mich über meine Telefonnummer : 0176 610 34 617

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