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MPK-Beschlüsse tragen Gesundheits- wie Wirtschafts- schutz Rechnung

MPK-Beschlüsse tragen Gesundheits- wie Wirtschafts- schutz Rechnung Foto: HP

Zu den Corona-Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom Freitag erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

Es ist gut, dass sich die Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit Bundeskanzler Olaf Scholz angesichts der zu erwartenden Omikron- Welle auf flexiblere Quarantäne- und Isolationsvorgaben verständigt hat und zudem zur Pandemiebekämpfung vor allem auch künftig da- rauf setzt, den Impffortschritt intensiv weiter voranzutreiben und so ei- nen höheren Schutzwall gegen die Omikron-Welle zu errichten. Die Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten erwarten Verlässlich- keit und Planbarkeit. Es ist deshalb anzuerkennen, dass die Be- schlüsse von Bund und Ländern das klare Bemühen erkennen lassen, bei der Pandemiebekämpfung die Balance zwischen dem Gesund- heitsschutz einerseits und möglichst wenig einschränkenden Rege- lungen für Wirtschaft und Gesellschaft andererseits zu erreichen. Die nun vorgesehenen verkürzten Quarantäne- und Isolationszeiten tra- gen der Notwendigkeit Rechnung, Wirtschaft und öffentliches Leben nicht zum Stillstand kommen zu lassen. Dass ein bundesweiter Lock- down weiter vermieden wird, ist im Sinne unserer Handwerksbetriebe. Durch erneute Komplettschließungen würden viele von ihnen in eine existenzbedrohende Lage geraten. Richtigerweise sehen Bund und Länder auch eine weitere finanzielle Unterstützung für die Betriebe vor, die durch die derzeit geltenden Einschränkungen und Hygiene- auflagen in ihrer Geschäftstätigkeit beeinträchtigt sind. Für Handwerksbetriebe sind die Corona-bedingten Ausfallzeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seit Beginn der Pandemie eine im- mer wieder zu lösende Herausforderung für den Betriebsablauf. In den vielfach sehr kleinen Handwerksbetrieben bestehen nur sehr be- grenzte Möglichkeiten, bei ausfallenden Beschäftigten die Arbeitsfä- higkeit des Betriebes umfassend zu gewährleisten. Sowohl die Frei- stellung von geboosterten, frisch geimpften oder jüngst genesenen Kontaktpersonen von der Quarantänepflicht als auch die Möglichkei- ten einer Verkürzung der Quarantänezeit für Kontaktpersonen und der Isolationsfristen für Infizierte stellen für unsere Betriebe eine deutliche Erleichterung dar. Pandemie-bedingte Arbeitsausfälle und befürchtete Beeinträchtigungen der Geschäftstätigkeit können so hoffentlich ver- ringert oder abgemildert werden. Zugleich wird bei der Verkürzung der Isolations- bzw. Quarantänedauer über die umfangreichen Test- und Impfauflagen vor einer Rückkehr an den Arbeitsplatz sichergestellt, dass Kolleginnen und Kollegen wie auch Kundinnen und Kunden ge- schützt werden. Das Handwerk unterstützt ausdrücklich, dass Bund und Länder ihre Anstrengungen darauf fokussieren, beim Impfen weiter deutliche Fort- schritte zu machen. Die Eindringlichkeit des bereits mehrfachen Ap- pells an alle Handwerkerinnen und Handwerker, sich impfen und boostern zu lassen, hat nichts an Gültigkeit verloren. Persönlicher Ge- sundheitsschutz durch eine Impfung ist zugleich Betriebe-Schutz und trägt dazu bei, wieder zu uneingeschränktem Arbeiten und Ausbilden in unseren Betrieben zurückkehren zu können. Daher bleibt mein drin- gender Appell: Lassen Sie sich zu Ihrem eigenen Schutz, aber eben auch zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen sowie von Kundinnen und Kunden impfen und boostern!“

Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks

Letzte Änderung am Dienstag, 11 Januar 2022 08:59

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Torsten Vockroth
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