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Wichtig für Arbeitgeber - Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

Wichtig für Arbeitgeber - Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung HP-SL

tritt ab 10.09.2021 in Kraft

Danach muss der/die Arbeitgeber/-in seine Beschäftigten über die Risiken einer Covid-19 Erkrankung und bestehende Möglichkeit einer Impfung informieren.

Weiterhin hat der AG seine AN zur Wahrnehmung von Impfangeboten von der Arbeit freizustellen (unklar ist, ob bezahlt oder unbezahlt)

 

Im übrigen bleiben die bereits bekannten Auflagen der Corona-Arbeitsschutzverordnung bestehen (mindestens bis 24.11.2021)


Hinweis für den/die Arbeitgeber/-in:

Dokumentation des AG als Nachweis über die Information des AN 

Letzte Änderung am Donnerstag, 02 September 2021 12:21

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Diana Stutzinger

Ich bin Rechtsanwältin in Halle und würde in unregelmäßigen Abständen neue, wichtige oder skurrile Urteile und gerichtliche Entscheidungen posten.

Erreichen können Sie mich über meine Telefonnummer : 0176 610 34 617

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