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Feierabend - und der Chef ruft an!? Muss man ans Telefon gehen?

Feierabend - und der Chef ruft an!? Muss man ans Telefon gehen? HP-SL

Nach Arbeitsschluss ist der Arbeitnehmer in der Regel

nicht verpflichtet, telefonisch für seinen Arbeitgeber erreichbar zu sein.
Dies gilt natürlich nicht, wenn der Arbeitnehmer Bereitschaftsdienst hat oder eine entsprechende Absprache zwischen den Parteien besteht. Diese Absprache muss aber konkret für den Einzelfall getroffen werden.
Eine allgemeine Rufbereitschaft ist nicht zulässig.
Als Ausnahme gilt aber auch hier, wenn der Arbeitnehmer eine höhere und verantwortungsvolle Position innehat und dafür eine entsprechende Entlohnung erhält. - in allen anderen Fällen gilt: Anrufe des Arbeitgebers nach Feierabend können ignoriert werden!

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Diana Stutzinger

Ich bin Rechtsanwältin in Halle und würde in unregelmäßigen Abständen neue, wichtige oder skurrile Urteile und gerichtliche Entscheidungen posten.

Erreichen können Sie mich über meine Telefonnummer : 0176 610 34 617

Diana Stutzinger

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Torsten Vockroth
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