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Mehr als einhundert Handwerksbetriebe aus dem Kammerbezirk haben sich inzwischen bereits hilfesuchend an ihre Handwerkskammer Halle gewandt.
Die Berichte der Betroffenen zeigen, dass es zahlreiche Fälle gibt, in denen keine Versicherung greift oder die Schäden immaterieller Natur sind und daher nicht von den Hilfsprogrammen der Landesregierung abgedeckt werden können.

Kammerberater informieren vor Ort

Ab sofort können Unternehmen Soforthilfe zur Beseitigung der Hochwasserschäden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) beantragen. Dabei werden die Hälfte aller Kosten durch materielle Schäden - für Reparaturen, Ersatzbeschaffungen oder neue Lagerbestände - mit bis zu 50.000 Euro, in Härtefällen sogar mit bis zu 100.000 Euro über das Land Sachsen-Anhalt erstattet.

„Wie erhalte ich möglichst schnell und unkompliziert Soforthilfe?“: Die Berater der Handwerkskammer Halle sowie Experten der Investitionsbank werden die betroffenen Handwerksbetriebe aus dem Kammerbezirk vom 20. Juni bis 2. Juli direkt vor Ort in den Regionen bei einzelnen Informationsveranstaltungen zum Verfahren der Antragstellung aufklären.

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Torsten Vockroth
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