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Wahl zur IHK-Vollversammlung 2013: Nachfrist: Unternehmer aus Mansfeld-Südharz können kandidieren

Wahl zur IHK-Vollversammlung 2013:  Nachfrist: Unternehmer aus Mansfeld-Südharz können kandidieren HP KB

Für einen Sitz in der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) können sich Einzelhändler und personenbezogene Dienstleister aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz noch bis 24. Juli 2013, 16 Uhr, bewerben. Der IHK-Wahlausschuss hatte die Frist für die beiden Wahlgruppen verlängert, da die erforderliche Anzahl an gültigen Wahlbewerbungen bis zum Ende der Wahlfrist nicht vorlag. Interessierte IHK-Mitglieder aus dem Einzelhandel und dem personenbezogenen Dienstleistungsgewerbe im Landkreis erhalten für ihre Wahlbewerbung einen Bewerbungsbogen unter www.unternehmer-waehlen.de.

Für die Vollversammlung kandidieren können Personen, die als Gewerbetreibende selbst IHK-Mitglied oder zur gesetzlichen Vertretung eines IHK-Mitgliedsunternehmens befugt sind. Berechtigt sind auch Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte. Die Unternehmen müssen in der IHK-Wählerliste erfasst sein. Insgesamt stehen im Herbst, vom 16. September bis 15. Oktober 2013, in einer direkten Wahl 66 Sitze im obersten IHK-Gremium zur Verfügung. Die Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich für Belange der regionalen Wirtschaft. Die Vollversammlung legt fest, wofür sich die IHK einsetzt. Sie entscheidet über Rahmen und Richtlinien der IHK-Arbeit, über die Höhe der IHK-Beiträge und -Gebühren sowie den IHK-Haushalt.

Quelle: IHK Halle Dessau

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Torsten Vockroth
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