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Finanzanlagenvermittler in Sachsen-Anhalt: Es kann losgehen!

Finanzanlagenvermittler in Sachsen-Anhalt: Es kann losgehen! HP KB

Finanzanlagenvermittler, die seit dem 1. Januar 2013 zur Ausübung ihres Gewerbes einer speziellen Erlaubnis bedürfen, können aufatmen. „Nachdem in Sachsen-Anhalt die Verabschiedung der notwendigen Zuständigkeitsregelung für die Erlaubnisbehörden lange auf sich warten ließ, ist diese zum 30. Mai 2013in Kraft getreten“, erklärt Dr. Ute Jähner, Geschäftsführerin Recht und Fair Play der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK). Damit sind jetzt die Landkreise und kreisfreien Städte für die Erteilung der Erlaubnis zuständige Behörden.


„Trotzdem drängt die Zeit“, so Jähner weiter, denn die Übergangsfrist ende am 1. Juli 2013. Bis zu diesem Tag müssen auch die „alten Hasen“, die schon vor 2013 als Finanzanlagenvermittler tätig waren, die neue Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung bei der für sie zuständigen Erlaubnisbehörde beantragt haben. Nur dann gibt es für sie ein „vereinfachtes Erlaubnisverfahren“: Sie erhalten dann schon die neue Erlaubnis, müssen den geforderten Sachkundenachweis aber erst bis zum 1. Januar 2015 erbracht haben. „Deswegen ist es im Interesse aller bereits jetzt tätigen Vermittler, sich so schnell wie möglich um eine Erlaubnis zu bemühen“, betont Jähner. „Denn alle nach dem Stichtag ab dem 2. Juli 2013 gestellten Anträge sind jedenfalls wie Neuanträge zu behandeln. Sie werden im regulären Erlaubnisverfahren erlassen. Die Sachkunde muss sofort nachgewiesen werden.“

Die IHK ist für die Registrierung der Finanzanlagenvermittler und die Abnahme der Sachkundeprüfung zuständig. „Für den zu erwartenden Ansturm und den engen Zeitrahmen bei der Registrierung ist die IHK gut gerüstet“, so die IHK-Geschäftsführerin. Um eine reibungslose und vor allem zügige Registrierung zu ermöglichen, setzte sie sich mit den Erlaubnisbehörden auseinander. Problemfelder und Abstimmungsbedarf konnten so schon im Vorfeld geklärt werden. Jähner bekräftigt: „ Auch wenn wir die Entscheidung für eine Zuständigkeitszersplitterung nach wie vor bedauern, liegt unser vorrangiges Interesse jetzt in einer raschen und kompetenten Umsetzung der Regelung. Es gilt nun, der Berufsgruppe der Finanzanlagenvermittler schnellstmöglich zu einem geordneten Berufsalltag zu verhelfen.“

Quelle: IHK Halle Dessau

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Torsten Vockroth
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