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IHK informiert zu Sozialversicherungspflichten bei Minijobs am 8. April in Halle

IHK informiert zu Sozialversicherungspflichten bei Minijobs am 8. April in Halle HP KB

Zu einer Informationsveranstaltung „Sozialversicherungspflichten bei Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungen“ lädt die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) am Montag, den 8. April 2013, ab 17.00, in das Service- und Tagungszentrum der IHK, Franckestraße 5, nach Halle ein.

Dr. Wolfgang Breidenbach, Fachanwalt für Sozialrecht aus Halle, wird die seit 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Neuregelungen im Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung und bei Beschäftigungen in der sogenannten Gleitzone erläutern. Der Experte wird auf Beitrags- und Meldepflichten, den speziellen Maßgaben bei Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung sowie die Konsequenzen bei mehreren parallelen Jobs eingehen. Während und nach der Veranstaltung können Fragen gestellt werden.

Mit der Neuregelung zum Jahreswechsel sind die Entgeltgrenzen angehoben und Änderungen bezüglich der Rentenversicherung geregelt worden. Für bereits bestehende Minijobs gelten Besonderheiten durch Bestandsschutz- und Übergangsregelungen. „Insbesondere mit Blick auf die Sozialversicherungen müssen Arbeitgeber einiges beachten, um ihren Pflichten korrekt nachzukommen“, erklärt Dr. Ute Jähner, Geschäftsführerin „Recht und Fair Play“ der IHK. „Eine Herausforderung, die viele Unternehmen trifft, besteht in kurzfristigen Beschäftigungen wie Praktika, Aushilfen und Ferienarbeit.“

Eine Teilnahme an der kostenfreien Veranstaltung ist nach vorheriger Anmeldung bis 5. April 2013 unter der Telefonnummer 0345 2126-226 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.

Quelle: IHK Halle Dessau

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Torsten Vockroth
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