Rollstuhl oder Rollator, auf den er angewiesen ist, an geeigneter Stelle im Hausflur abstellen - Solange es ausreichend Platz im Treppenhaus gibt und die Fluchtwege im Brandfall nicht blockiert werden!
(BGH, 10.11.2006; Az.: V ZR 46/06)
Damit sind auch entsprechende Klauseln in Hausordnungen unzulässig, sofern sie das Abstellen der vorgenannten Gegenstände im Hausflur grundsätzlich verbieten.