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Vortäuschung eines islamistischen Anschlags - 20 Arbeitsstunden Empfehlung

Vortäuschung eines islamistischen Anschlags - 20 Arbeitsstunden HP/DS

20 Arbeitsstunden und Verfassen eines Aufsatzes als Strafe für Vortäuschung eines islamistischen Anschlags - ist das angemessen?

In Düsseldorf hat ein 15-jähriger marokkanischer Hauptschüler während des Unterrichts seiner Lehrerin eine Handgranatenattrappe vor die Füße geworfen und dabei "Allahu akbar" (Gott ist groß) gerufen.

Die Lehrerin und anwesende Schüler erlitten einen Schock. Der Schüler wurde wegen Störung des öffentlichen Friedens (§ 126 StGB) und Bedrohung (241 StGB) angeklagt.

Das Amtsgericht Düsseldorf stellte das Verfahren jetzt unter zwei Auflagen ein.

Der Schüler muss binnen vier Wochen 20 Arbeitsstunden leisten und innerhalb von zwei Wochen einen dreiseitigen Aufsatz mit dem Thema: "Warum man auch mit Spielzeugwaffen keine Scherze machen darf" schreiben.

Ob diese "Strafen" abschreckend wirken?

Letzte Änderung am Donnerstag, 08 September 2016 19:40

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