Switch to the CitySwitch to the City

Anzeige

Zu spät auf Arbeit wegen Eis und Schnee? Ist eine Abmahnung gerechtfertigt?

Zu spät auf Arbeit wegen Eis und Schnee? Ist eine Abmahnung gerechtfertigt? HP DS

Kommt es am Morgen unerwartet zu Blitzeis und der Arbeitnehmer kommt deswegen zu spät zur Arbeit,

ist das nicht vorhersehbar und damit ohne Konsequenzen für den Arbeitnehmer.

Anders ist es aber, wenn Schnee und Eis bereits am Vorabend angekündigt wurden oder bereits vorhanden waren und dadurch mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen ist. Hier muss der Arbeitnehmer alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um trotz der Witterungsbedingungen pünktlich bei der Arbeit zu sein. Sonst liegt eine Vertragsverletzung vor, für die er im schlimmsten Fall abgemahnt werden können.

Für die Zeit, die Arbeitnehmer zu spät sind, kann der Arbeitgeber übrigens auch anteilig den Lohn kürzen. Das Risiko, zur Arbeit zu kommen, trägt nämlichen allein der Arbeitnehmer.

Letzte Änderung am Mittwoch, 06 Januar 2016 20:34

Diana Stutzinger

Ich bin Rechtsanwältin in Halle und würde in unregelmäßigen Abständen neue, wichtige oder skurrile Urteile und gerichtliche Entscheidungen posten.

Erreichen können Sie mich über meine Telefonnummer : 0176 610 34 617

Anzeigen
zum Seitenanfang
JSN Boot template designed by JoomlaShine.com