Urlaub für Arbeitslose - Ich bin dann mal weg
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Ortsabwesenheit rechtzeitig telefonisch oder online beantragen
Die Sommerzeit ist die Hauptreise- und Urlaubszeit. Auch Menschen, die auf der Suche nach einer Beschäftigung sind, nutzen die Ferien für einen Urlaub z.B. mit den Kindern. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen müssen Arbeitslose für die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter erreichbar und für eine Arbeitsaufnahme usw. verfügbar sein. Urlaub ist für Arbeitslose als „Ortsabwesenheit“ jedoch ebenfalls möglich.
„Die Agentur für Arbeit stimmt einer Ortsabwesenheit von bis zu drei Kalenderwochen pro Kalenderjahr und damit einer Unterbrechung der Jobsuche zu, wenn die berufliche Eingliederung oder Weiterbildung in dieser Zeit voraussichtlich nicht beeinträchtigt wird“, informiert Petra Bratzke, Chefin der Agentur für Arbeit Halle.
Zum Beispiel darf sich durch Ortsabwesenheit kein Arbeitsangebot verzögern, kein Vorstellungsgespräch platzen oder eine Qualifizierung verschieben. In jedem Fall ist es notwendig, zuvor bei der Agentur für Arbeit die Ortsabwesenheit zu beantragen und sich genehmigen zu lassen. So wie auch ein Arbeitnehmer seinen Urlaub bei seinem Arbeitgeber beantragen muss.
„In diesen Fällen ist eine Weiterzahlung der Leistungen für bis zu drei Wochen gesichert“, so Bratzke. Am einfachsten geht es telefonisch kostenfrei unter 0800 4 555500 oder persönlich. Kunden der Arbeitsagentur können auch den neuen e-Service im Internet nutzen. Unter www.arbeitsagentur.de steht auf der Startseite der Link zum e-Service zur Verfügung. Dort gibt es ein Formular, mit dem die Ortsabwesenheit beantragt und per Mail an die Agentur für Arbeit gesandt werden kann.
Für alle gilt: wer ohne Zustimmung der Agentur in Urlaub fährt, verliert seinen Leistungsanspruch für die Dauer der Reise und muss zu viel erhaltenes Geld einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zurückzahlen. Deshalb empfiehlt die Agentur für Arbeit allen Arbeitslosen, sich frühzeitig um die erforderlichen Absprachen zu kümmern.
- Wenn Arbeitslosengeld I oder Leistungen der Grundsicherung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragt werden. In diesem Fall ist eine persönliche Arbeitslosmeldung zwingend erforderlich.
- Wenn absehbar ist, dass der Zeitraum zwischen zwei Ausbildungsabschnitten vier Monate überschreitet oder wenn das gewünschte Studium nicht aufgenommen wird, sollte sich der Jugendliche in der Arbeitsagentur ausbildungssuchend oder arbeitslos melden, um Nachteile beim Kindergeld zu vermeiden und die Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung zu nutzen.