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Linienführung für künftige Ortsumgehung Bruckdorf steht fest

Übersichtslageplan der B 6 OU Bruckdorf Vorzugsvariante 2 Übersichtslageplan der B 6 OU Bruckdorf Vorzugsvariante 2 Foto: Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Als oberste Straßenbaubehörde des Landes Sachsen-Anhalt hat das Ministerium für Infrastruktur und Digitales der Linienführung nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur der Linienführung für den geplanten Neubau der Ortsumgehung (OU) Bruckdorf im Zuge der Bundesstraße (B) 6 zugestimmt.

Mit der OU soll der Verkehr auf der vielbefahrenen B 6 sicherer und flüssiger werden. Zugleich wird eine deutliche Entlastung der Ortslage Bruckdorf vom Durchgangsverkehr erreicht. Das Projekt ist eine Maßnahme des „Vordringlichen Bedarfs“ im Bundesverkehrswegeplan 2030, weshalb die Planung von der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt mit höchster Priorität durchgeführt wird. Im Rahmen der Vorplanung wurde auf der Grundlage verschiedener Untersuchungen – unter anderem zur Umweltverträglichkeit, zur verkehrlichen Wirkung und zur Verkehrssicherheit sowie zu den Kosten – eine Vorzugsvariante (Variante 2) der Linienführung für die insgesamt rund 2,1 Kilometer lange Neubautrasse (s. Grafik) herausgearbeitet. Die künftige OU umgeht die Ortslage Bruckdorf im Süden. Sie beginnt an der vorhandenen B 6 westlich der Einmündung der Messestraße und schließt dort an den von der Stadt Halle (Saale) geplanten vierstreifigen Ausbauabschnitt an. Die OU verläuft zunächst auf der Bestandstrasse im verbreiterten Querschnitt, schwenkt östlich der Einmündung der Messestraße mit einem zweistreifigen Querschnitt nach Süden aus und verläuft östlich einer Lagerhalle weiter zur neuen Einmündung für die B 6 “alt“. Im Weiteren verläuft die Trasse gestreckt in südlicher Richtung, kreuzt mit einem Brückenbauwerk die Gemeindeverbindungsstraße Bruckdorf-Osendorf und schwenkt dann wieder nach Osten. Anschließend werden die Überschwemmungsgebiete der Reide und des Zollteichwiesengrabens mit einem längeren Brückenbauwerk gequert. In der Fortsetzung trifft die OU westlich der Kreuzung B 6/Landesstraße (L) 167 wieder auf die vorhandene B 6. Aktuell beläuft sich die Kostenschätzung für das Vorhaben auf rund 18,6 Millionen Euro. Die öffentliche Bekanntmachung der Vorzugsvariante als Ergebnis der Vorplanung erfolgt auch in den Amtsblättern der vom Bauvorhaben betroffenen Gemeinde Kabelsketal am 07.01.2022 und Stadt Halle (Saale) am 14.01.2022. Zu Ihrer Information: Planung und Genehmigung von Verkehrsprojekten erfolgen in einem stufenweisen Prozess. Nach der Vorplanung, mit der hier 2018 begonnen wurde, erfolgt in 2022 die detaillierte Entwurfsplanung, in der die OU im Detail ausgearbeitet und wenn möglich in Bezug auf die vielfältigen zu berücksichtigenden Belange optimiert wird. Danach folgen die Genehmigungsplanung und das Planfeststellungsverfahren.

Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Letzte Änderung am Donnerstag, 06 Januar 2022 09:04

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Torsten Vockroth
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