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An Haltestellen besser orientieren: HAVAG erhielt Zuschlag für Projekt „Barrierefreie Auskunft“

An Haltestellen besser orientieren: HAVAG erhielt Zuschlag für Projekt „Barrierefreie Auskunft“ HP KB

Was in den HAVAG-Fahrzeugen bereits Gang und Gebe ist, soll nun auch im Haltestellenbereich umgesetzt werden: Damit sich blinde oder sehbehinderte Menschen an Haltestellen besser orientieren können, arbeitet die HAVAG derzeit an einer Lösung, bei Einfahrt eines Busses oder einer Bahn in den Haltestellenbereich künftig Linie und Fahrtziel nicht nur anzuzeigen, sondern auch anzusagen. Das ist das Ziel des neuen Projektes „Barrierefreie Auskunft“, mit dem sich die HAVAG beim Land beworben hatte und kürzlich den Zuschlag für Fördermittel aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von 153.000 Euro erhielt. Das Vorhaben ist eine Maßnahme aus dem Landesrahmenplan Intelligente Verkehrssysteme (IVS) und soll frühestens im Jahr 2015 umgesetzt werden.

 

„Laut Behindertengleichstellungsgesetz sind wir verpflichtet, für sinnesbehinderte Menschen, ob gehörlos oder blind, auf allen Kommunikationswegen das sogenannte Zwei-Sinne-Prinzip einzuführen“, erklärt Peter Kolbert, bei der HAVAG für Intelligente Verkehrssysteme zuständig. „Auf mehr als 40 optischen Fahrgastanzeigen im Stadtgebiet, unseren sogenannten OFI-Anlagen, werden bereits einfahrende Linie mit Fahrtziel angezeigt – für die Gehörlosen kein Problem. Doch weil blinde oder sehbehinderte Menschen optisch dargestellte Informationen nicht oder nur teilweise erfassen können, arbeiten wir nun im Rahmen dieses Projektes sowie in enger Kooperation mit der Stadt Halle und den entsprechenden Verbänden an einer akustischen Lösung.“

 

Ziel ist es, dass bei Einfahrt von Bus oder Bahn in den Haltestellenbereich Linie und Fahrtziel angesagt werden. Zudem sollen die OFI-Anlagen mit einer akustischen Wiedergabe ausgestattet werden. „Die technische Herausforderung besteht allerdings darin, die Ansagen nur auszulösen, wenn sich tatsächlich blinde und sehbehinderte Fahrgäste im Erfassungsbereich befinden. In Dresden arbeitet man beispielsweise mit einem kleinen Handsender, der beim Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. erworben werden kann“, erklärt Peter Kolbert.

 

Das Zwei-Sinne-Prinzip ist ein wichtiges Prinzip der barrierefreien Gestaltung von Informationssystemen. So müssen beispielsweise auch Alarmierungen in Schulen, Einrichtungen oder an Rettungsfahrzeugen hör- und sichtbar erfolgen. Das Prinzip findet bereits jetzt schon auch für nicht behinderte Menschen im Alltag Anwendung, z. B. bei Klingeltönen und gleichzeitigen Vibrationsalarm eines Mobiltelefons.

 

Quelle: Stadtwerke Halle GmbH

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Torsten Vockroth
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