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Qualitätssicherung als fester Bestandteil des Rehabilitationssports – JSR „An der Eselsmühle“ erhält fünf Zertifikate

Jens Kriegelstein (Mitte) und Vertreter des Vereins JSR „An der Eselsmühle“ freuen sich über die Zertifikate aus der Hand von Doreen Seiffert (2. v. l.). Jens Kriegelstein (Mitte) und Vertreter des Vereins JSR „An der Eselsmühle“ freuen sich über die Zertifikate aus der Hand von Doreen Seiffert (2. v. l.). Junioren-, Senioren- und Rehabilitationssportverein Eselsmühle (JSR „An der Eselsmühle“) e. V.

Am Mittwoch, 21.08.2013 erhielten vier Orthopädiegruppen und eine Neurologiegruppe des Junioren-, Senioren- und Rehabilitationssportverein Eselsmühle (JSR „An der Eselsmühle“) e. V. ein Zertifikat als Leistungserbringer für Rehabilitationssport. Die Zertifikate überreichte die Referentin für Rehabilitationssport des Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes Sachsen-Anhalt e. V. (BSSA), Doreen Seiffert, an den Abteilungsleiter Rehabilitationssport des Vereins, Jens Kriegelstein.

Mitgliedsvereine des BSSA, wie der JSR „An der Eselsmühle“ e. V., können Rehabilitationssport auf der Grundlage des § 44 SGB IX anbieten. Voraussetzung dafür ist eine auf zwei Jahre befristete Zertifizierung jeder einzelnen Rehabilitationssportgruppe als Leistungserbringer in diesem Bereich.

Der im Jahr 2011 gegründete JSR „An der Eselsmühle“ e. V., der am 14.05.2012 dem BSSA beitrat, besitzt 16 zertifizierte Rehabilitationssportgruppen für die Erkrankungsbereiche Orthopädie und Neurologie. Aktuell gehörten dem JSR „An der Eselsmühle“ e. V. 230 Mitglieder und 63 Nichtmitglieder an, die die Angebote im Rehasport nutzen.

Jeder Patient hat einen Rechtsanspruch auf Rehabilitationssport im Umfang von 50, 90 oder 120 Übungseinheiten. Diese werden in einer zertifizierten Rehabilitationssportgruppe eines gemeinnützigen Sportvereins absolviert. Die Verordnung belastet nicht das Budget des verordnenden Arztes, da es sich um eine ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation handelt.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Zertifizierung als Leistungserbringer von Rehabilitationssport erfüllt werden:

1.     Anleitung der Übungsgruppe durch einen zertifizierten Fachübungsleiter „Rehabilitationssport“.

2.     Medizinische Betreuung durch Dr. Ute Schnell.

3.     Die Teilnehmerzahl von 15 darf nicht überschritten werden.

4.     Das sportliche Angebot findet regelmäßig mindestens einmal in der Woche statt und wird in einer anerkannten Rehabilitationssportart, Gymnastik und Bewegungsspiele in Gruppen, durchgeführt.

5.     Es besteht ausreichender Unfallversicherungsschutz für die Teilnehmer.

 

Quelle: Behinderten- und Rehabilitations-Sportvereins Sachsen-Anhalt e. V. (BSSA) und des Junioren-, Senioren- und Rehabilitationssportverein Eselsmühle (JSR „An der Eselsmühle“) e. V

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