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Informationen zur Corona-Lage in der Stadt Halle (Saale)

Informationen zur Corona-Lage in der Stadt Halle (Saale) Foto: HP

I. Impf-Fortschritt: In der Stadt Halle (Saale) wurden an den städtischen Impfstandorten und in den Arztpraxen am gestrigen Donnerstag 

2.005 Impfungen durchgeführt. Impfquote Erstimpfungen: 76,6 % Impfquote Zweitimpfungen: 77,4 % Impfquote Drittimpfungen (Booster): 52,0 % Impfquoten Kinder 5 bis 11 Jahre: 14,2 % (Erstimpfungen); 7,4 % (Zweitimpfungen)


II. Aktuelles Infektions- und Krankheitsgeschehen: Neuinfektionen: 407 (+81 *) 7 Tage Inzidenz : 1010,89 (+33,93 **) Patienten im Krankenhaus: 37 (+2) Intensiv Behandlungen: 16 (+/-0) Todesfälle: 3 Fälle an Corona Das Landesamt für Verbraucherschutz weist für den gestrigen Tag die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen für Sachsen-Anhalt bei 5,82 aus, für die Stadt Halle (Saale) bei 1,68. Die Ampel, die die Situation in den Krankenhäusern beschreibt, steht auf gelb. IV. Sicherheit und Ordnung: 122 Kontrollen insgesamt; im Einzelnen: 10 Geschäfte, 1 Veranstaltung, 21 Parkanlagen und Freizeiteinrichtungen, 3 Gaststätten, 65 Quarantäne-Kontrollen, 1 Teststation, 21 bekannte Personen-Treffpunkte. Es wurde ein Verstoß gegen die Corona-Auflagen in einem gastronomischen Betrieb festgestellt. V. Zur Eindämmungsverordnung des Landes: Das Land Sachsen-Anhalt hat die aktuellen Maßnahmen Eindämmung des Corona-Virus um vier weitere Wochen verlängert. Dazu hat die Landesregierung am Donnerstag, 27. Januar 2022, die fünfte Änderungsverordnung zur 15. Eindämmungsverordnung beschlossen. Diese gilt nun bis zum 24. Februar 2022. Die bestehenden Regelungen wurde im Wesentlichen verlängert. Neu aufgenommen ist nun eine Ermächtigung für das Ministerium für Bildung und das Gesundheitsministerium per Erlass konkretisierende Vorgaben zur Notbetreuung für Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen, Horte oder Schulen zu regeln, sollten Schließungen bei weiter steigendem Infektionsgeschehen notwendig werden. Eine Notbetreuung soll gewährleistet werden. Die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes innerhalb von Schulgebäuden bleibt bestehen. Personen, die sich weigern, eine solche Maske zu tragen, ist der Zutritt zu Schulgebäuden nicht gestattet.

Quelle: Stadt Halle

Letzte Änderung am Samstag, 29 Januar 2022 06:05

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