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Jeder zehnte Sachsen-Anhalter ist schwerhörig

Jeder zehnte Sachsen-Anhalter ist schwerhörig AOK Sachsen-Anhalt

Frühe Behandlung von Hörschäden schützt vor Folgeerkrankungen wie Demenz

Eine Auswertung der AOK Sachsen-Anhalt hat ergeben, dass rund 80.000 ihrer Versicherten unter Schwerhörigkeit leiden. Hochgerechnet auf Sachsen-Anhalt hat somit ungefähr jeder Zehnte eine Hörstörung. Hinzu kommt die Dunkelziffer durch nicht diagnostizierte Hörschädigungen. Die Zahlen haben sich im Laufe der vergangenen Jahre kaum verändert. Dabei kann frühe Behandlung und Vorsorge die spätere Schwerhörigkeit und damit zusammenhängende Folgeerkrankungen vermeiden.

Die Ursachen für Schwerhörigkeit sind allgemein bekannt. Überbelastung durch Lärm, aber auch der normale Hörverlust mit zunehmendem Alter.

Die einfachste Variante, gegen Schwerhörigkeit vorzugehen, ist Vorbeugung. Zu laute Musik, Straßenlärm und andere Belastungen schaden dem Gehör dauerhaft. Gefahren lauern auch bei Wattestäbchen, die in den Gehörgang eingeführt schwere Schädigungen hervorrufen können.

Nicht immer ist ein Hörgerät nötig

Kommt es doch zu einer Schwerhörigkeit, lässt sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auch mit Medikamenten behandeln. Bei Infektionen mit Bakterien und Viren ist das der Fall. Sollte die Behandlung nicht möglich sein, wird der Arzt ein Hörgerät in Betracht ziehen.

Unbehandelte Schwerhörigkeit kann dramatische Folgen haben. Werden nicht mehr ausreichend akustische Reize aufgenommen und verarbeitet, droht das Gehirn zu verkümmern. Ein Teufelskreis entsteht: Schwerhörige ziehen sich immer weiter aus ihren sozialen Zusammenhängen zurück, zum Beispiel um peinlichen Situationen auszuweichen. Durch ausbleibende Kommunikation wird das Gehirn so mit immer weniger Reizen versorgt. Studien haben ergeben, dass sich die Gefahr, an Demenz zu erkranken, durch unbehandelte Schwerhörigkeit verfünffacht.

Die frühe Untersuchung von Schwerhörigkeit kann weitere Erkrankungen aufdecken. Hörverlust kann auch Tumoren, Gehirnblutungen oder Durchblutungsstörungen oder andere Krankheiten als Ursachen haben.

Krankenkassen übernehmen die Kosten

Wird doch ein Hörgerät notwendig, müssen sich die Betroffenen finanziell nicht sorgen. Denn das Hörgerät ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Durch die Verträge der AOK mit Hörakustikern erhalten Versicherte den aktuellen Stand der Technik zum (beinahe) Nulltarif: Hörgeräteträger müssen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro je Hörgerät leisten.

Hörgeschädigte hören nicht zu leise

Der Umgang mit Schwerhörigen ist oft nicht einfach. Sätze ständig wiederholen zu müssen, kann Angehörigen und Freunden schnell an den Nerven zerren. Wer mit Hörgeschädigten kommunizieren will, muss einiges beachten:

  • Hörgeschädigte hören nicht zwangsweise „zu leise“, vielmehr haben sie Schwierigkeiten mit undeutlicher Sprache. Sprechen Sie daher nicht unbedingt lauter, sondern vielmehr deutlicher und langsamer. Manche Schwerhörige haben sogar insbesondere mit Lärm ein Problem. Liegt die Schmerzgrenze für Normalhörige bei 120 Dezibel, leiden Hörgeschädigte oft schon ab 80 Dezibel.
  • Seien Sie geduldig. In aller Regel tragen Schwerhörige nicht die Schuld an ihrer Krankheit.
  • Weisen Sie offenkundig Hörgeschädigte auf ihre Krankheit hin, wenn sie diese nicht wahrhaben wollen. Versuchen Sie sie zu überzeugen, einen Arzt aufzusuchen, um Folgeschäden zu vermeiden.
  • Wenden Sie Hörgeschädigten beim Sprechen immer das Gesicht zu. Das Ablesen von den Lippen hilft vielen von ihnen.

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