Switch to the CitySwitch to the City

Anzeige

Wichtig für alle Eltern die Bafög beziehen!

Wichtig für alle Eltern die Bafög beziehen! HP DS

Bei der Berechnung von Gebühren für Kindertagesstätten ist das BAföG- Darlehen als Einkommen anzusehen.

Kommt es für die Berechnung von Gebühren für Kindertagesstätten auf die Höhe des von den Eltern erzielten Einkommens im Sinne des Sozialhilferechts (§ 82 Abs. 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch - SGB XII) an, so gehört zu diesem Einkommen auch der als öffentlich-rechtliches Darlehen gewährte Teil der Leistungen nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz. Dies entschied jetzt das Bundes­verwaltungs­gericht. (Urteil des BVerwG vom 17.12.2015, Az.: 5 C 8/15)

  • Autor
  • Das neuste vom Autor
  • Video
  • Galerie
Diana Stutzinger

Ich bin Rechtsanwältin in Halle und würde in unregelmäßigen Abständen neue, wichtige oder skurrile Urteile und gerichtliche Entscheidungen posten.

Erreichen können Sie mich über meine Telefonnummer : 0176 610 34 617

Diana Stutzinger

Ich bin Rechtsanwältin in Halle und würde in unregelmäßigen Abständen neue, wichtige oder skurrile Urteile und gerichtliche Entscheidungen posten.

Erreichen können Sie mich über meine Telefonnummer : 0176 610 34 617

Anzeigen
zum Seitenanfang
JSN Boot template designed by JoomlaShine.com