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Evangelische Beratungsstelle gut auf neue Herausforderungen vorbereitet

Evangelische Beratungsstelle gut auf neue Herausforderungen vorbereitet HP KB

1. Mai 2014: Neues Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere mit Wunsch nach Anonymität und einer vertrauliche Geburt
Evangelische Beratungsstelle ist auch im Jubiläumsjahr gut auf neue Herausforderungen vorbereitet

Am 1. Mai 2014 tritt das neue Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft. Mit diesem soll nach Aussage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Beratungs- und Hilfesystem für Schwangere weiter ausgebaut, ein rechtssicheres und legales Angebot der vertraulichen Geburt geschaffen und der Anspruch auf anonyme Beratung weiter bekannt gemacht werden. Parallel zu anderen familienunterstützenden Beratungs- und Hilfsangeboten, beinhaltet das Portfolio der Evangelischen Beratungsstelle auch solch eine Möglichkeit der anonymen Beratung im Zusammenhang mit der vertraulichen Geburt.

Seit nunmehr 20 Jahren hilft die Einrichtung mit ihrem vielfältigen Angebot rund um Erziehung, Familie, Ehe und Partnerschaft hilfesuchenden Familien in Notsituationen.  Die vormals in Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises befindliche Beratungsstelle ist seit dem 1. Januar 2013 ein wichtiges Element im Zweckverband familienunterstützender Einrichtungen, der darüber hinaus Träger von acht Kindertagesstätten ist.

Hintergrund zum Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
Die Schwangerschaftsberatung als niedrigschwellige persönliche Beratung kann rechtzeitig und langfristig vor, während und nach der Geburt informieren und Hilfen aufzeigen. Wenn die Schwangerschaft abgelehnt wird und eine Schwangere ihre Identität nicht preisgeben möchte, können mit der vertraulichen Geburt und begleitender anonymer Beratung Perspektiven für Mutter und Kind gesucht werden. Ein bundesweiter zentraler Notruf vermittelt die Frauen an Beratungsstellen oder Einrichtungen der Geburtshilfe
informieren die Beratungsstelle. Die Beraterin bietet der Frau persönlich anonyme Beratung an. Die vertrauliche Geburt garantiert die Anonymität der Daten über die Beratung hinaus. Die Daten werden nur der Beraterin offenbart. Die Beratungsstelle hat einen Nachweis für die Herkunft des Kindes zu erstellen und diesen an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu übermitteln. Betroffene Kinder können ab dem 16. Lebensjahr die eigene Identität feststellen. Erstmals wird damit ein legales, rechtssicheres Angebot für alle Beteiligten geschaffen. Die Kosten der Entbindung trägt der Bund.

Kontakt:
Evangelische Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe-, Familien-, Lebens- und
Schwangerschaftsberatung
Kleine Märkerstr. 1
06108 Halle
Tel.: 0345 - 203 10 16
Fax: 0345 - 208 00 72
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Quelle: evangelischer Kirchenkreis Halle Saalkreis

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