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Kommunalaufsicht beanstandet Haushalt der Stadt Halle (Saale) aus rein formalen Gründen

Kommunalaufsicht beanstandet Haushalt der Stadt Halle (Saale) aus rein formalen Gründen HP KB

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) hat am Montag, 6. Mai 2013, den Haushalt der Stadt Halle aus rein formalen Gründen beanstandet, inhaltliche Fragen zum ausgeglichenen Haushalt bestanden seitens der Kommunalaufsicht nicht. Damit gilt trotz „schwarzer Null“ weiterhin die vorläufige Haushaltsführung. Außerdem kann die Stadt Vereine nicht fördern und Eigenmittel für Förderprogramme nicht wie geplant bereitstellen. Darüber hinaus hemmt die Beanstandung die eingeleiteten städtischen Konsolidierungsbemühungen.

In seiner Verfügung führt das LVwA ausschließlich formale Gründe an:

1. Der mit der Haushaltssatzung eingereichte Stellenplan würde nicht die konkreten Änderungsbeschlüsse des Stadtrates enthalten.
2. Der Änderungsantrag eines Stadtrates zu einer Aufwendungserhöhung um 80.000 Euro wäre im Haushaltsplan nicht abgebildet.
3. In der mittelfristigen Planung in den Jahren 2014 bis 2016 seien Abweichungen der Personalauszahlungen festzustellen, für die es eines Stadtratsbeschlusses bedurft hätte.

Genau diese Formfragen hatte die Stadtverwaltung bereits am Freitag, 3. Mai 2013,im LVwA umfangreich erläutert:


Zu 1. Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung im März die Streichung von Stellen beschlossen. Da den langjährigen Mitarbeitern mit unbefristeten Arbeitsverträgen aus arbeitsrechtlichen Gründen keine Kündigung ausgesprochen werden kann, hat die Stadtverwaltung die Stellen im neuen Stellenplan als „künftig wegfallend“ ausgewiesen. Das heißt, die jeweilige Stelle fällt mit Ausscheiden des Stelleninhabers weg. Somit wurden die vom Stadtrat gestrichenen Stellen im so genannten Transferpool ausgewiesen. Eine vollständige Streichung stellt offenkundig einen Verstoß gegen das Tarifrecht für den öffentlichen Dienst und das Beamtenrecht dar.


Zu 2. Die im genannten Änderungsantrag eingebrachten 80.000 Euro zur Förderung der Grünpflege wurden bereits im Finanzausschuss von der Verwaltung übernommen. Dies hatte der Antragsteller zur Kenntnis genommen. Das LVwA dagegen geht davon aus, dass der Antragsteller seine Forderung in der Stadtratssitzung im März wiederholt und damit die doppelte Summe beantragt hat. Eine Doppelbeantragung wurde vom Antragsteller jedoch weder beabsichtigt noch vorgenommen. Die einmalige Ausweisung der Summe im Haushalt ist damit korrekt.


Zu 3. Zur Mittelfristplanung der Jahre 2014 bis 2016 liegt eine klare Beschlussfassung vor, die die Personalaufwendungen im Ergebnishaushalt definiert. Die Verwaltung hat diese Aufwendungen auch in den Personalauszahlungen in gleicher Höhe angepasst. Die gesetzliche Folgewirkung (Personalkosten führen logischerweise zu Auszahlungen in gleicher Höhe) muss auch in den Zahlungsplänen vorgenommen werden. Die Kommunalaufsicht fordert nunmehr  unverständlicherweise, dass bei den Personalkosten die beschlossenen, richtigen Zahlen auszuweisen sind und bei den Personalauszahlungen die alten Zahlen stehen bleiben sollen. Dies wird mit einer angeblich fehlenden Beschlussfassung begründet, wo zu beschließen wäre, dass Personalkosten auch zu Auszahlungen in gleicher Höhe führen. Die Beschlussfassung des Stadtrates ist im Haushalt inhaltlich exakt abgebildet.


Oberbürgermeister reicht Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde ein

Oberbürgermeister Bernd Wiegand reichte noch am Freitag, 3. Mai 2013, eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde im Ministerium für Inneres und Sport ein.  „Das Landesverwaltungsamt scheint den Haushalt der Stadt Halle aus politischen Gründen verzögern zu wollen“, begründet er diesen Schritt. „Eine Beanstandungsverfügung aus formalen Gründen ist außerdem nicht verhältnismäßig und liegt nicht im Allgemeininteresse.“ Die Stadtverwaltung hatte dem LVwA mehrfach Gespräche angeboten. „Dass davon erst am letzten Tag der Frist Gebrauch gemacht wird, ist nicht nachvollziehbar“, sagt Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand. In diesem Gespräch, so Wiegand, wurden alle formalen Fragen abschließend beantwortet; inhaltliche Fragen zum Zahlenwerk gab es seitens der Kommunalaufsicht nicht (siehe 1.-3.).

Im Zuge seiner Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde kritisiert Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand weiterhin die Befangenheit des für die Haushaltprüfung zuständigen LVwA-Mitarbeiters. Dieser hatte sich in den Jahren 2005 und 2012 um die Position des Finanzbeigeordneten der Stadt Halle beworben. In beiden Auswahlverfahren unterlag er seinem Konkurrenten, dem heutigen Finanzbeigeordneten Egbert Geier. „Damit ist der Mitarbeiter befangen“, sagt Wiegand. Die Stadt Halle beabsichtigt nun, Widerspruch gegen die Beanstandung bei der Kommunalaufsicht einzulegen. Zugleich soll gegen die Beanstandung ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht eingeleitet werden.

 

Quelle: Stadt Halle Saale

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