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Härtefallkommission stellt Tätigkeitsbericht 2013 vor

Sachsen-Anhalts Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, und die Vorsitzende der Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt, Monika Schwenke, haben heute den Bericht über die Tätigkeit der Härtefallkommission für das Jahr 2013 vorgestellt. Sachsen-Anhalts Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, und die Vorsitzende der Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt, Monika Schwenke, haben heute den Bericht über die Tätigkeit der Härtefallkommission für das Jahr 2013 vorgestellt. Pressestelle MI

24 Menschen aus humanitären Gründen Aufenthaltserlaubnis erteilt

Sachsen-Anhalts Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, und die Vorsitzende der Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt, Monika Schwenke, haben heute den Bericht über die Tätigkeit der Härtefallkommission für das Jahr 2013 vorgestellt.

 

Das seit 2005 bestehende Gremium prüft Fälle, in denen hier lebende Ausländer, denen nach geltendem Recht kein Aufenthaltsrecht zusteht und die dadurch ausreisepflichtig sind, unter Härtegesichtspunkten der Verbleib in Deutschland ermöglicht werden kann. Dazu bringen die Mitglieder in die Kommission Anträge ein, die dort beraten werden. Wird durch die Kommission ein Härtefallersuchen beschlossen, kann der Innenminister dem Beschluss entsprechen und ein Aufenthaltsrecht für die betroffenen Personen anordnen.

 

Im vergangenen Jahr wurden durch die Kommissionsmitglieder 14 Anträge für 39 Personen, davon acht Familien mit insgesamt 13 minderjährigen Kindern, gestellt.

Hauptgründe für die Anrufung der Kommission waren der durch den langjährigen Aufenthalt erreichte hohe Grad der Integration sowie allgemeine Härtefallgesichtspunkte (z. B. gesundheitliche Situation).

Bei den für Familien gestellten Anträgen war darüber hinaus insbesondere die Situation der in Deutschland geborenen oder in jungen Jahren eingereisten Kinder, die ihre prägenden Kindheits- und Jugendjahre in Deutschland verbrachten, zu berücksichtigen.

 

Über zehn der vierzehn Anträge wurde im vergangenen Jahr abschließend entschieden. Bei sieben Anträgen stellte die Kommission fest, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe den weiteren Verbleib der Betroffenen in Deutschland rechtfertigen und beschloss jeweils ein Härtefallersuchen. Der Innenminister entsprach allen Härtefallersuchen und ordnete die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an. Von den Anordnungen waren 24 Personen begünstigt, davon vier Familien mit zehn minderjährigen Kindern. Die Betroffenen kamen aus dem Kosovo, aus Armenien, aus dem Irak, aus Serbien, aus dem Niger und aus der Russischen Föderation.

 

Minister Holger Stahlknecht dankte den Mitgliedern der Kommission für die geleistete Arbeit, die im vergangenen Jahr erneut von hoher Kompetenz und großem Engagement geprägt war:

„Die Tatsache, dass ich abermals allen Härtefallersuchen entsprochen habe, macht deutlich, dass die Kommission sich den Anträgen umfassend und mit größter Sorgfalt zuwendet. Ihre Arbeit und die darin mündenden Aufenthaltserlaubnisse bewahrten 24 Menschen vor besonderen Härten. Die Kommission ist für mich als humanitäre Säule im Ausländerrecht nicht wegzudenken.“

 

Vorsitzende Monika Schwenke hob besonders hervor, dass „die Arbeit in der Härtefallkommission von Sachlichkeit und gegenseitigem Respekt, auch bei teilweise unterschiedlicher Auffassung zu dargelegten Härtefallkriterien, geprägt ist. Die Mitglieder verfolgen das gemeinsame Ziel, eine unter Berücksichtigung des Einzelfalles angemessene Entscheidung zu treffen. Das ist bei den vorgetragenen vielfältigen menschlichen Schicksalen und das Wissen um die oft großen Probleme der Betroffenen nach Rückkehr in ihr Herkunftsland nicht einfach.“

 

Der Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission ist online unter www.mi.sachsen-anhalt.de abrufbar.

 

Quelle: MI Sachsen-Anhalt

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