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Antragsfristen für Soforthilfen verlängert

Antragsfristen für Soforthilfen verlängert HP KB

Die Abgabefrist für Anträge für vom Hochwasser betroffene Bürger und Hauseigentümer wird bis zum Donnerstag, dem 15. August 2013, verlängert. Dies wurde per Runderlass des Ministeriums der Finanzen Sachsen-Anhalt mitgeteilt.
Die finanzielle Soforthilfe für betroffene Bürger ist für Schäden des selbst genutzten Wohnraums durch Wasser in Folge des Hochwassers (Überflutung, Grundwasser, Wasseraustritt aus der Kanalisation). Die Unterstützung für Hauseigentümer soll insbesondere für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit an Gebäuden dienen, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden (z. B. Trockenlegung,Sicherung und Wiederherstellung technischer Gebäudeausrüstungen).
Mehr Informationen zur Soforthilfe gibt es auf der städtischen Webseite www.halle.de.

Quelle: Stadt Halle

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