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Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) hat am Montag, 6. Mai 2013, den Haushalt der Stadt Halle aus rein formalen Gründen beanstandet, inhaltliche Fragen zum ausgeglichenen Haushalt bestanden seitens der Kommunalaufsicht nicht. Damit gilt trotz „schwarzer Null“ weiterhin die vorläufige Haushaltsführung. Außerdem kann die Stadt Vereine nicht fördern und Eigenmittel für Förderprogramme nicht wie geplant bereitstellen. Darüber hinaus hemmt die Beanstandung die eingeleiteten städtischen Konsolidierungsbemühungen.

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