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Trennung von Kirche und Staat? Nicht wenn es um unsere Steuern geht!

Dresdner Frauenkirche Dresdner Frauenkirche (c) DP KB

Staat bezahlt Bischöfe von Steuergeldern!

Die evangelische und katholische Kirche nahm im Jahr 2011 Einnahmen in Höhe von etwa 9,6 Milliarden Euro aus Kirchensteuern ein.

Trotz dieser immensen Einnahmen werden die Bischöfe von den Bundesländern bezahlt. Dies kostet den Steuerzahlern jährlich etwa 485 Millionen Euro aus!

Warum zahlt der Staat diese Kosten?

Die Zahlungspflicht des Staates geht auf die Enteignung der Kirchen im Jahre 1803 zurück. Damals mussten die geistigen Fürsten ihren Besitz an die weltlichen Fürsten abgeben. 

Im Gegenzug verpflichtete sich der Staat zur Zahlung eines Ersatzes. Diese Zahlungspflicht ist bis zum heutigen Tag im Art. 140 des Grundgesetzes verankert! Danach ist der Art. 138 der Deutschen Verfassung von 1919 Bestandteil des heutigen Grundgesetzes.

Der Staat könnte der festgeschriebene Zahlungspflicht entgehen, wenn die Bundesländer eine "Entschädigung" als Einmalleistung zahlen würden.

Diese Einmalleistung würde wohl - nach Angaben der Bundesländer - in die Milliarden gehen - aus diesem Grund wurde bislang von der Ablöse Abstand genommen.

 

Hier sei die Frage erlaubt, weshalb der Steuerzahler jährlich fast 500 Millionen zahlt -und das seit der Weimarer Republik - statt eine Milliardenzahlung als einmalige Ablöse zu zahlen? - Hier fehlt es eindeutig an der gesetzlich festgeschriebenen Trennung von Kirche und Staat!

 

 

 

Letzte Änderung am Montag, 10 Oktober 2016 18:53

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