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Datenschutz als globales Thema

Politische Einigung auf „Privacy-Regelungen“ zwischen EU und US-Regierung

ist aus Sicht des Clusters IT Mitteldeutschland ein erster, wichtiger Schritt / Unwirtschaftliche
Lösungen im Vereinbarungstext müssen vermieden werden
Zu unsicher – so lautete das Urteil des Europäischen Gerichtshofes über das „Safe-Habour“-
Abkommen, das bis vor kurzem die Grundlage für den Datentransfer aus Europa in die USA bildete.
Nachdem es Ende letzten Jahres vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt würde, herrschte
Unklarheit über die weitere Rechtspraxis. Nach Monaten der Verhandlung einigten sich die EUKommission
und die US-Regierung am Dienstag auf die politischen Eckpunkte der so genannten
„Privacy Shield“-Regelungen. Ein rechtsverbindlicher Text liegt noch nicht vor und, so Dr. Heralt Hug,
Partner der Anwaltssozietät CMS Hasche Sigle in Leipzig und Mitglied im Cluster IT Mitteldeutschland,
„Es ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, ob die politische Einigung tatsächlich die
rechtlichen Anforderungen erfüllt.“
„Datenschutz ist ein globales Thema. Insofern ist es sehr zu begrüßen, dass auf internationaler Ebene
nun neue Regelungen in die Wege gebracht wurden“, sagt Andreas Vierling, Geschäftsführer Cluster
Informationstechnologie Mitteldeutschland e. V., „Klare, weltweit gültige Regelungen bilden die
Grundlage für Unternehmen, die im Online-Sektor tätig sind oder auch Web Services nutzen und
Daten erheben, speichern und verarbeiten. Insofern ist die Annäherung zwischen den USA und
Europa in Sachen Datenschutz ein erster und wichtiger Schritt“, so Vierling weiter. Dass die Rechte
der Menschen an ihren Daten gestärkt werden sollen, begrüßt der Cluster IT Mitteldeutschland.
Gleichzeitig warnt das Branchennetzwerk vor Regelungen, die Unternehmen in ihren geschäftlichen
Aktivitäten hemmen. Vierling: „Die geplante Intensivierung von Kontrollen darf nicht zu Lasten der
Wirtschaft gehen. Wir brauchen praktikable und zeitgemäße Lösungen.“
Bis dahin bleibt es jedoch für die Unternehmen bei der zurzeit unklaren Rechtslage. „Es ist durch den
Gesetzgeber und die Gerichte schnell rechtsverbindlich festzulegen, ob die von vielen Unternehmen
verwendeten Standardvertragsklauseln und Corporate Binding Rules zulässig sind“, äußerte sich Dr.
Heralt Hug von CMS.
Zum Cluster IT Mitteldeutschland e. V.
Der Cluster IT Mitteldeutschland e. V. ist das Netzwerk der IT-Wirtschaft in Sachsen, Sachsen-Anhalt
und Thüringen mit der Zielsetzung, die Aktivitäten der Branche zu koordinieren und sichtbar zu
machen sowie gemeinsam für den IT-Standort Mitteldeutschland zu werben. Gegründet wurde der
Verein im Jahr 2009 und besitzt 36 Mitglieder.

Quelle: Cluster Informationstechnologie Mitteldeutschland e.V.

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