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„Magdeburger Rückenwind für den Bund“

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Ministerkonferenz: Rentenanpassung bis 2020 / Teilhabegeld für Menschen mit Behinderung / Keine Dumpinglöhne in der Leiharbeit

Die Arbeits- und Sozialminister der Länder haben sich für eine vollständige Angleichung der Rentenwerte in Ost und West bis zum 1. Januar 2020 ausgesprochen. Zugleich sollen die staatlichen Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben neu geordnet werden. Dies ist Ergebnis der 90. Arbeits- und Sozialministerkonferenz ASMK in Magdeburg. Die Ressortchefs haben unter Vorsitz von Sachsen-Anhalts Sozialminister Norbert Bischoff am Mittwoch und Donnerstag in Magdeburg getagt und zu rund 50 Themen der Arbeits- und Sozialpolitik Beschlüsse gefasst.

Minister Bischoff sprach zum Abschluss am Donnerstag von erfolgreichen Beratungen. „Die Beschlüsse bringen in der Umsetzung mehr soziale Gerechtigkeit in Deutschland.“ Bischoff sagte: „Aus Magdeburg kommt Rückenwind für die neue Legislaturperiode im Bund.“ Der Minister hob insbesondere den Beschluss zur Rentenanpassung hervor. Er sagte: „Mehr als 20 Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit ist die Schaffung einheitlicher rentenrechtlicher Regelungen eine der entscheidenden Gerechtigkeitsfragen zur Vollendung der inneren Einheit.“

 In ihrem Rentenbeschluss forderten die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der die „vollständige Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an den aktuellen Rentenwert in Stufen bis zum 1. Januar 2020 zum Ziel hat“. Unterschiedliche Regelungen wie etwa unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen sollen damit entfallen. Zugleich heißt es, dass langzeitversicherte Geringverdiener über eine Mindestentgeltpunktregelung vor Altersarmut geschützt werden müssten.

 Saarlands Sozialminister Andreas Storm betonte: „Eine der wichtigsten gesellschafts- und sozialpolitischen Aufgaben für die neue Legislatur im Bund wird die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes sein, das Menschen mit Behinderung aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausführt und gleichzeitig die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu einer zeitgemäßen und zukunftsorientierten Teilhabeleistung weiterentwickelt.“ Von besonderer Bedeutung für die Länder sei auch, dass der Bund eine finanzielle Entlastung bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gewährleiste.

Der von der Konferenz einstimmig gefasste Beschluss zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe sieht ein vom Bund finanziertes einheitliches Teilhabegeld für Menschen mit Behinderungen vor. Damit soll den Betroffenen mehr eigenverantwortliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Die Höhe des Teilhabegeldes soll sich nach Vorstellung der Sozialpolitiker an der Höhe der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz orientieren. Diese beträgt aktuell 660 Euro. Die Ministerkonferenz stellte zugleich klar, dass eine Anrechnung auf andere Leistungen der Sozialhilfe wie etwa die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter oder die Hilfe zur Pflege ausgeschlossen werden solle.

Einstimmig sprachen sich die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für die Einführung eines neuen, erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffs aus. Dies sei eine „vordringliche pflegepolitische Aufgabe in der neuen Legislaturperiode des Bundes“, heißt es in dem Beschluss. Die Konferenz plädierte dafür, häusliche Betreuung als Regelleistung einzuführen. Das Leistungsrecht müsse insgesamt einfacher und flexibler werden, heißt es. Insbesondere Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und deren Angehörige benötigten ein Leistungsrecht, das „übersichtlich und flexibel ist und mit dem auf die unterschiedlichen und sich verändernden Bedarfe reagiert werden kann“. Den Ministerinnen und Ministern sowie Senatorinnen und Senatoren ist ebenso wichtig, „dass es zu keiner Verdrängung niedrigschwelliger Betreuungsangebote durch professionelle Angebote kommt“. Vielmehr sei die Struktur der niedrigschwelligen Angebote auszubauen. Hierzu sei die Finanzierung dauerhaft sicherzustellen.

 Weiteren Reformbedarf sieht die ASMK bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Bundesregierung wird gebeten, statt eines getrennten Anspruchs von jeweils vier Wochen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein flexibles Budget von acht Wochen einzuführen, das dann je nach Bedarf für Kurzzeit- und Verhinderungspflege eingesetzt werden kann. Auch will die Konferenz erreichen, dass die bislang sechsmonatige Wartefrist, ehe überhaupt eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann, gestrichen wird. Drittens soll die mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz bereits von 18 auf 25 Jahre angehobene Altergrenze für Kurzzeitpflege nochmals nach oben korrigiert werden. Damit will die Konferenz verhindern, dass jüngere zu pflegende Menschen im Rahmen einer Kurzzeitpflege in Altenpflegeeinrichtungen betreut werden müssen.

Bei den Beschlüssen zur Arbeitsmarktpolitik geht es der Fachkonferenz unter anderem um die Stärkung des Tarifsystems, die Begrenzung der Leiharbeit sowie einen verbesserten Beschäftigtendatenschutz. So sprechen sich die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren mehrheitlich dafür aus, die Hürden für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifabschlüssen niedriger zu hängen. Aktuell gilt die Regelung, dass mindestens die Hälfte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt sein muss. Vor dem Hintergrund einer immer weiter sinkenden Tarifbindung ist dieses Quorum in einigen Branchen nicht mehr erreichbar. Die Folge: Immer weniger Tarifabschlüsse können für allgemeinverbindlich erklärt werden. Im Jahr 1991 waren es noch 199 neue Tarifabschlüsse, im vergangenen Jahr sank die Zahl nach einer Aufstellung des Bundes auf 28. Die Fachkonferenz bittet die Bundesregierung daher um kritische Würdigung dieser 50-Prozent-Regelung. Zudem soll das Arbeitnehmerentsendegesetz auf alle Branchen ausgedehnt werden.

Um einen weiteren Vormarsch der Leiharbeit sowie Lohndumping in diesem Bereich zu stoppen, wollen die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ konsequenter umsetzen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine entsprechende Tariföffnungsklausel im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu streichen, die eine dauerhafte Geringerbezahlung von Leiharbeit gegenüber der Stammbelegschaft eines Unternehmens zulässt. Im Beschluss der ASMK heißt es dazu: „Lediglich für eine kurze Einarbeitungszeit darf durch Tarifvertrag abgewichen werden, soweit der für die Stammbelegschaft einschlägige Tarifvertrag dieselben Absenkungsregelungen in der Einarbeitungszeit vorsieht.“

Des Weiteren spricht sich die Konferenz angesichts wiederholter Datenskandale in Unternehmen für einen verbesserten Beschäftigtendatenschutz aus. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Ziel sei ein effektiver Schutz der Beschäftigten.

Die Beschlüsse der Konferenz werden im Internet unter www.asmk.sachsen-anhalt.de veröffentlicht.

 

Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt

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